Antragsfrist für Rebpflanzungen 2026: Winzer haben bis Februar Zeit
Winzer im Kreis Neuwied können ab dem 2. Januar 2026 Anträge für das EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen stellen. Die Frist endet am 2. Februar 2026, mit einer Ausnahme für Flächen in Flurbereinigungsverfahren.
Neuwied. Ab Freitag, dem 2. Januar 2026, können Winzer im Kreis Neuwied Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen einreichen. Die reguläre Antragsfrist endet am 2. Februar 2026. Für Flächen, die sich in einem Flurbereinigungsverfahren befinden, gilt eine gesonderte Frist bis zum 30. April 2026. Diese Informationen stellt die Untere Landwirtschaftsbehörde der Neuwieder Kreisverwaltung bereit.
Das Antragsverfahren umfasst mehrere Maßnahmen, die beantragt werden können. Dazu gehören die Anpassung der Zeilenbreite (nur für Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe), die Pflanzung von Halb- und Hochstammreben sowie der Wechsel von Rebsorten. Weitere mögliche Maßnahmen sind die Bodenordnung, Handarbeitsmauersteillagen und Querterrassierungen. Red
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