Pressemitteilung vom 16.12.2025 
Eilantrag gegen Bürgermeisterernennung in Puderbach abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag eines Bürgers der Verbandsgemeinde Puderbach abgelehnt. Der Antragsteller wollte die Ernennung des gewählten Bürgermeisters verhindern. Doch das Gericht entschied zu seinen Ungunsten.
Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte sich mit einem Eilantrag zu befassen, der gegen die geplante Ernennung des neu gewählten Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Puderbach gerichtet war. Der Antragsteller, ein Einwohner der Gemeinde, nahm im April 2025 an der Wahl und der anschließenden Stichwahl teil. Nach der Wahl legte er eine Beschwerde ein und argumentierte, dass kommunale Mandatsträger vor der Wahl gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hätten. Diese Beschwerde wurde jedoch abgelehnt, und eine Klage gegen diese Entscheidung ist noch beim Verwaltungsgericht anhängig.
Mit seinem Eilantrag wollte der Antragsteller die für den 18. Dezember 2025 geplante beamtenrechtliche Ernennung des Wahlsiegers verhindern. Die Richter in Koblenz wiesen den Antrag jedoch als unzulässig zurück. Sie erläuterten, dass der Antragsteller nicht antragsbefugt sei. Zwar könne er sein aktives Wahlrecht im Wahlprüfungsverfahren geltend machen, aber dieses Recht ermögliche ihm nicht, sich gegen die Ernennung des gewählten Bewerbers zu wehren. Solange die Unwirksamkeit der Wahl nicht unanfechtbar festgestellt sei, gelte die Wahl als wirksam, ebenso wie die Ernennungsreife des gewählten Bewerbers. Ein etwaiger Amtsbonus sei lediglich ein Rechtsreflex ohne dienstrechtliche Relevanz.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen. PM/Red
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