Großvater missbrauchte eigene Enkelinnen - Strafkammer des Landgerichts verhandelt
Von Wolfgang Rabsch
Am Montag, dem 15. Dezember begann vor der 12. Strafkammer das Landgericht Koblenz, unter dem Vorsitz von Richterin Katrin Weinert, ein Verfahren, das tief in menschliche Abgründe blicken lässt. Der Pressetext umschrieb sehr vorsichtig die Tatvorwürfe, die gegen den Angeklagten erhoben werden. Die Details sind so menschenverachtend und erniedrigend, dass man diese kaum in Worte kleiden kann.
Koblenz. Pressestelle des Landgerichts Koblenz schrieb: „Dem Angeklagten im Alter von 63 Jahren wird sexueller Missbrauch von Kindern im besonders schweren Fall im Zeitraum vom 15. Juli 2016 bis 30. März 2025 vorgeworfen.“
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft und wurde in Handfesseln durch Wachtmeister in den Sitzungssaal gebracht. Dem Angeklagten stehen zwei Verteidiger zur Seite, des Weiteren waren der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Opferanwältin der Nebenklägerin und der psychiatrische Gutachter Dr. Gerhard Buchholz anwesend.
Vor Verlesen der Anklageschrift beantragte die Vertreterin der Nebenklage den Ausschluss der Öffentlichkeit, da durch Details der Anklage die schutzwürdigen Interessen ihrer Mandantin verletzt werden könnten. Durch Beschluss der Strafkammer wurde der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zurückgewiesen, sodass nunmehr die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz im Ganzen vorgetragen werden konnte.
Es fällt ausnehmend schwer, das, was der Staatsanwalt vorlas, in halbwegs erträgliche Worte zu kleiden. Zusammengefasst soll der 63-jährige Angeklagte sich über einen längeren Zeitraum von 2016 bis 2025, an seine beiden damals sechs und sieben Jahre alten Enkelinnen als Großvater vergangen zu haben. Ihm wird in 214 Fällen besonders schwerer sexueller Missbrauch seiner Enkelinnen vorgeworfen.
Kaum zu ertragende Details der Anklageschrift
Die Worte des Staatsanwalts waren kaum zu ertragen, denn alles, was in einer krankhaften sexuellen Fantasie entspringen kann, setzte der Angeklagte in die Tat um. Dabei nutzte er schamlos das Vertrauensverhältnis zu seinen Enkelinnen aus, bedrohte diese noch zusätzlich, falls sie etwas der Mutter sagen würden, dann müsste er nämlich ins Gefängnis. Er gab den Kindern sogar Schweigegeld, wenn sie ihre Mutter nichts sagen würden, zudem machte der Angeklagte den Zeuginnen kostbare Geschenke, unter anderem ein hochwertiges Armband aus Edelmetall. Während des Verlesens der Anklage verzog der Angeklagte keine Miene, bei den ungeheuerlichen Vorwürfen.
Rechtsanwalt Urbanczik teilte mit, dass sein Mandant sich zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern würde, eine Einlassung zur Sache würde im nächsten Hauptverhandlungstermin, der am 5. Januar 2026 stattfinden soll, vorgetragen.
Angeklagter wurde in seiner Kindheit häufig vom Vater verprügelt
Der Angeklagte kam 1993 nach Deutschland, absolvierte hier erfolgreich einen Sprachkurs und machte eine Umschulung zum Schweißer, nachdem er in seinem Heimatland als Schlosser und im Hochbau gearbeitet hatte. Bis zu seiner Verhaftung habe er wieder im Hochbau gearbeitet und dort etwa 3.200 Euro monatlich verdient. Er sei verwitwet und habe drei verwachsene Kinder und in einem Ort in der Verbandsgemeinde Hamm ein Haus erworben, das inzwischen schuldenfrei sei. In seiner Kindheit wäre er von seinem Vater häufig verprügelt worden. In Deutschland hätte er teilweise täglich zehn Flaschen Bier und einige Schnäpse getrunken, jedoch nie Drogen konsumiert.
Auf Frage von Dr. Gerhard Buchholz, ob der Angeklagte bereit sei, sich von ihm explorieren zu lassen, verneinte der Angeklagte dieses Ansinnen. Einige Hintergrundfragen des Sachverständigen beantwortete der Angeklagte. Als der Sachverständige das Thema auf seine Sexualität in der Ehe lenkte, verweigerte sich der Angeklagte.
Audiovisuelle Vernehmung der Zeuginnen vorgeführt
Um den beiden Zeuginnen die Vernehmung im Gerichtssaal in Gegenwart des Angeklagten zu ersparen und eine weitergehende Traumatisierung zu vermeiden, sollten anschließend die audiovisuellen Aufzeichnungen der richterlichen Vernehmung der Zeuginnen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden.
Die Vertreterin der Nebenklage beantragte erneut den Ausschluss der Öffentlichkeit, während der Vorführung der Aufzeichnungen der audiovisuellen richterlichen Vernehmung der Zeuginnen. Dem Antrag der Nebenklage wurde durch Beschluss der Strafkammer stattgegeben und die Öffentlichkeit wurde zunächst von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen.
Nachdem die Vorführung der Vernehmung der beiden Zeuginnen abgeschlossen war, wurde anschließend wieder die Öffentlichkeit hergestellt. Die Vorsitzende verkündete, dass die Hauptverhandlung unterbrochen wird und am 5. Januar 2026 fortgesetzt werden soll. Die Kuriere werden vom Fortgang des Verfahrens berichten.
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