Werbung

Nachricht vom 15.12.2025    

BGH prüft Haftung von Impfstoffherstellern bei Corona-Impfschäden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich aktuell mit der Frage, unter welchen Umständen Impfstoffhersteller für mögliche Schäden nach einer Corona-Impfung haften müssen. Dabei geht es um Entschädigungsansprüche von Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Impfung zurückführen.

Impfung. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe. Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Impfungen durchgeführt. Die meisten verliefen ohne anhaltende Probleme, doch einige Menschen berichten von gesundheitlichen Schäden nach der Impfung und fordern vor Gericht Entschädigungen von den Herstellern. Der BGH untersucht nun, ob solche Ansprüche bestehen.

Was ist ein Impfschaden?
Laut Bundesgesundheitsministerium liegt ein Impfschaden vor, wenn eine Person durch die Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Reaktionen wie kurzfristiges Fieber hinausgeht. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht, entscheidet die zuständige Landesbehörde.

Wie viele sind betroffen?
Das Paul-Ehrlich-Institut meldete von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen, was 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen entspricht. Schwerwiegende Nebenwirkungen wurden in 0,32 Fällen pro 1.000 Dosen gemeldet. Diese Fälle sind jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff verursacht.

Der Fall Astrazeneca
Am BGH wird die Klage einer Frau verhandelt, die im März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca geimpft wurde und danach einen Hörverlust erlitt. Sie fordert Schadenersatz und Auskunft zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs. Ob heute ein Urteil fällt, bleibt unklar.

Haftung von Herstellern
Hersteller können laut Arzneimittelgesetz haftbar gemacht werden, wenn der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schädliche Wirkungen zeigt, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Ebenso, wenn Kennzeichnungen nicht dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprachen.



Auskunftsanspruch
Betroffene können Auskunft verlangen, wenn Anhaltspunkte für einen impfbedingten Schaden bestehen. Dies betrifft bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfälle, die zur Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen wichtig sein könnten.

Klage gegen Astrazeneca
Die Klage hatte in Vorinstanzen keinen Erfolg, da der Impfstoff laut Europäischer Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufwies. Das OLG Koblenz sah keine unzureichende Fachinformation als gegeben an. Die Rückgabe der Zulassung durch Astrazeneca im Jahr 2024 spielte keine Rolle.

Mögliche Haftungsausschlüsse
Rechtsanwalt Rudolf Ratzel erklärt, dass die Haftung ausgeschlossen sein könnte, wenn das Bundesgesundheitsministerium Arzneimittel beschafft hat, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Diese Regelung fand bisher keine Anwendung in Gerichtsentscheidungen.

Haftung von Ärzten
Der BGH entschied im Oktober, dass Ärztinnen und Ärzte nicht persönlich haften müssen. Die Verantwortung für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler liegt grundsätzlich beim Staat, sodass Klagen gegen Bund oder Länder gerichtet werden müssen. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Gesundheitsversorgung  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Rheinland-Pfalz


Gutachter in Strafprozessen: Schlüsselrolle bei der Schuldfähigkeitsprüfung

In Rheinland-Pfalz spielen psychiatrische Gutachten eine entscheidende Rolle in Strafprozessen, insbesondere ...

Trockenheit in Rheinland-Pfalz: Landwirte hoffen auf Regen

Trotz der anhaltenden Trockenheit gibt es in Rheinland-Pfalz derzeit keinen Grund zur Panik. Dennoch ...

EuGH-Urteil: Seniorenheime dürfen TV-Programme ohne zusätzliche Lizenz weiterleiten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die den Streit um Urheberrechte ...

Leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz - Keine Entspannung in Sicht

In Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Arbeitslosen im April leicht gesunken. Doch trotz des minimalen Rückgangs ...

Unwetter 2025: Millionenverluste in Rheinland-Pfalz durch Sturm und Hagel

Im Jahr 2025 haben Unwetter in Rheinland-Pfalz erhebliche Versicherungsschäden verursacht. Die Folgen ...

Wetterumschwung in Rheinland-Pfalz - Sonne weicht Wolken

Die Wetterlage in Rheinland-Pfalz verspricht zunächst sonnige Tage, doch gegen Ende der Woche wird es ...

Weitere Artikel


Halbseitige Sperrung der L 255 bei Altwied wegen Felssturzgefahr

Auf der Landesstraße 255 bei Altwied droht ein Felssturz. Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird der ...

Saison-Kurzarbeitergeld sichert Baujobs im Winter

Im Westerwald und den angrenzenden Kreisen Altenkirchen und Neuwied stehen die Jobs von insgesamt 6.880 ...

Start-Ziel Waldbreitbach: Skurrile Kopf-Kino-Reise mit BlöZinger

Zur Halbzeit der "Wir machen Theater"-Saison brachte das Hotel zur Post in Waldbreitbach Kopf-Kino auf ...

Ukrainischer Knabenchor "Dudaryk" faszinierte in Ransbach-Baumbach

Ein Hauch von Wehmut zog durch die Stadthalle in Ransbach-Baumbach, als der ukrainische Knabenchor "Dudaryk" ...

Spannender Wettkampf im Moorbachtal: Adventsschießen des JGV Bad Hönningen

Am 13. Dezember 2025 fand das traditionelle Adventsschießen des Junggesellenvereins Bad Hönningen statt. ...

Sachbeschädigung an geparktem Pkw in Buchholz

In Buchholz im Westerwald kam es Mitte Dezember 2025 zu einem Vorfall von Vandalismus. Unbekannte Täter ...

Werbung