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Nachricht vom 12.12.2025    

Freudige Nachrichten aus Puderbach: Umlagelast für Dernbach gemindert

Von Wolfgang Tischler

Die Verbandsgemeinde Puderbach hat eine wichtige Entscheidung getroffen, um die finanzielle Belastung der Ortsgemeinde Dernbach zu reduzieren. Eine ungewöhnlich hohe Umlagebelastung der Gemeinde Dernbach machte den Schritt erforderlich.

Symbolfoto: Wolfgang Tischer

Dernbach/Puderbach. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24. September 2025 sowie folgendem Anschreiben vom 7. Oktober 2025 hat die Ortsgemeinde Dernbach einen Antrag auf Teilerlass und somit Minderung der Verbandsgemeindeumlage gestellt. Ein solcher Antrag hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn Kreisumlage, Verbandsgemeindeumlage und Finanzausgleichsumlage zusammen annähernd oder mehr als 100 % betragen.

Am 11. Dezember 2025 stimmte der Verbandsgemeinderat Puderbach einem Teilerlass der Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2025 zu. Die Entscheidung folgte einem Antrag der Ortsgemeinde Dernbach, deren Gesamtumlagebelastung mit 99,45 Prozent rechtlich nicht zulässig war. Diese setzte sich aus einer progressiven Kreisumlage von 50,25 Prozent, einer Verbandsgemeindeumlage von 44,85 Prozent und einer Finanzausgleichsumlage von 4,35 Prozent zusammen.




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Der Verwaltungsvorschlag für den Rat sah vor, durch einen Teilerlass die Umlagebelastung auf 96,1 Prozent zu senken. Dies entspricht der maximalen Belastung, die gemäß Rechtsprechung noch als zulässig gilt. Insgesamt sollen der Ortsgemeinde 124.905 Euro erlassen werden, wobei 52,84 Prozent auf den Landkreis und 47,16 Prozent auf die Verbandsgemeinde entfallen. Konkret bedeutet dies einen Erlass der Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 58.905,17 Euro.

Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch die vorhandenen liquiden Mittel der Verbandsgemeinde. Der Beschluss ist an eine entsprechende Entscheidung des Landkreises Neuwied gekoppelt, welcher bereits am 27. Oktober 2025 einen Erstattungsbeschluss über 66.000,06 Euro gefasst hatte. woti


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