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Pressemitteilung vom 10.12.2025    

Unterhaltsvorschuss bleibt 2026 unverändert: Keine neuen Bescheide im Kreis Neuwied

Obwohl sich Mindestunterhalt und Kindergeld zum Jahreswechsel erhöhen, ändert sich für Empfänger des Unterhaltsvorschusses im Kreis Neuwied nichts. Die Zahlbeträge bleiben konstant, teilt das Kreisjugendamt mit.

Symbolbild. (KI-generiert)

Kreis Neuwied. Zum 1. Januar 2026 steigen sowohl der Mindestunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle als auch das Kindergeld. Diese Anpassungen wirken sich jedoch nicht auf die Auszahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz aus. Wie die Kreisverwaltung Neuwied mitteilt, werden für das kommende Jahr keine neuen Änderungsbescheide durch die Unterhaltsvorschusskasse erlassen. Die bewilligten Zahlungen erfolgen weiterhin in unveränderter Höhe.

Keine Auswirkungen durch neue Berechnungsgrundlagen
Die Entscheidung basiert auf der gesetzlichen Regelung zur Berechnung des Unterhaltsvorschusses. Da trotz der Erhöhungen beim Mindestunterhalt und Kindergeld die Zahlbeträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz konstant bleiben, entfällt eine Anpassung. Entsprechend sieht die Kreisverwaltung von der Versendung neuer Bescheide für das Jahr 2026 ab. Das Verfahren bleibt für die betroffenen Familien damit unverändert.




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Ziel des Unterhaltsvorschusses
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil entweder nicht bekannt, verstorben oder nicht leistungsfähig ist. Auch bei unvollständigen Unterhaltszahlungen greift die Regelung. Ziel des Gesetzes ist es, die finanzielle Grundsicherung des Kindes sicherzustellen, wenn keine vollständige Unterhaltszahlung erfolgt.

Keine neue Antragstellung erforderlich
Für die bestehenden Leistungsbezieher besteht somit kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Die Zahlungen erfolgen wie gewohnt. Der Kreis Neuwied folgt damit weiterhin der Zielsetzung, das Kindeswohl durch eine verlässliche und unbürokratische Unterstützung zu gewährleisten. (PM/bearbeitet durch Red)


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