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Pressemitteilung vom 26.11.2025    

Wichtige Zollhinweise für Weihnachtseinkäufe aus dem Ausland

In der Vorweihnachtszeit steigert sich das Versandaufkommen durch Onlinebestellungen und Geschenksendungen erheblich. Wer dabei auf internationale Schnäppchenjagd geht, sollte einige zoll- und steuerrechtliche Aspekte beachten. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Symbolbild. (Quelle: Hauptzollamt Koblenz)

Region. In der Hochsaison des Onlinehandels, insbesondere auch rund um den Black Friday, erreichen Bestellungen und Geschenksendungen ihren jährlichen Höhepunkt. Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, weist darauf hin, dass Verbraucher nicht nur die Lieferzeiten im Blick haben sollten, sondern auch die zoll- und steuerrechtlichen Vorgaben.

Für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten gelten besondere Regelungen. Bei einem Warenwert bis 150 Euro fällt eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 Prozent an, bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern 7 Prozent. Bestellungen, die diesen Wert überschreiten, unterliegen zusätzlich einem warenabhängigen Zoll und Verbrauchsteuern, beispielsweise bei alkoholischen Getränken oder Kaffee. Für unentgeltliche Geschenksendungen zwischen Privatpersonen gilt ein Freibetrag von 45 Euro, wobei bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind.

Innerhalb der EU entfallen zwar die Zollformalitäten, doch bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren muss die entsprechende Steuer entrichtet werden. Das betrifft auch Geschenksendungen von privat an privat.



Fälschungen werden vom Zoll beschlagnahmt
Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich günstigen Markenprodukten geboten, da diese gefälscht sein könnten. Solche Fälschungen werden vom Zoll beschlagnahmt, und Käufer riskieren rechtliche Konsequenzen. Auch die Produktsicherheit ist entscheidend: Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Tabak aus dem Ausland ist nicht erlaubt
Paketsendungen mit Tabakwaren ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten und werden beschlagnahmt. Verbraucher können sich umfassend auf auf der Website des Zolls informieren, wo auch der Chatbot "TinA" für schnelle Auskünfte zur Verfügung steht. Mit dem Abgabenrechner kann ermittelt werden, welche Einfuhrabgaben anfallen könnten. (PM/Red)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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