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Nachricht vom 17.11.2025    

Achim Hallerbach bleibt Landrat des Kreises Neuwied

Achim Hallerbach hat die Wahl zum Landrat des Kreises Neuwied mit einem beeindruckenden Ergebnis gewonnen. Die Bestätigung seiner Wiederwahl erfolgte durch den Kreiswahlausschuss. Welche Schritte nun folgen, zeigt ein Blick auf die rechtlichen Vorgaben.

Erster Kreisbeigeordneter Philipp Rasbach (links) überreicht Landrat Achim Hallerbach die Ernennungsurkunde. Screenshot: Wolfgang Tischler

Neuwied. Achim Hallerbach konnte bei der Urwahl am 6. April 2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen und wurde damit erneut zum Landrat des Kreises Neuwied gewählt. Der Kreiswahlleiter bestätigte das Ergebnis in der Sitzung des Wahlausschusses am 10. April 2025: Hallerbach erhielt 86,5 Prozent der Stimmen.

Nach § 48 Absatz 1 der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO) muss der Landrat nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes (LBG) zum Beamten ernannt werden. Diese Ernennung erfolgte durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde in der öffentlichen Sitzung am 17. November durch den Ersten Kreisbeigeordneten Philipp Rasbach.



Da es sich bei Achim Hallerbach um eine Wiederwahl handelt, entfallen sowohl die Vereidigung als auch die Einführung in das Amt. Nach § 45 Absatz 1 LKO beträgt die Amtszeit des Landrates acht Jahre. Somit wird Hallerbach mit Wirkung zum 1. Januar 2026 für die Dauer von acht Jahren als Beamter auf Zeit ernannt (§ 6 BeamtStG in Verbindung mit § 8 LBG). Red


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