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Pressemitteilung vom 17.11.2025    

Zählerablesung der Stadtwerke Neuwied: Bis zum 5. Januar 2026 müssen Daten vorliegen

Die Stadtwerke Neuwied (SWN) versenden die Karten, um die Verbrauchswerte für Strom, Gas und Wasser selbst abzulesen und mitzuteilen. Bis zum 5. Januar müssen die Daten vorliegen.

Am schnellsten geht es mit dem Smartphone: Mit dem QR-Code kommt man direkt ins Portal und kann den Zählerstand eingeben. Bis zum 5. Januar müssen die Daten vorliegen. (Foto: Gerd Neuwirth/SWN)

Neuwied. Wer seinen Zählerstand nicht einreicht, wird geschätzt. Das kann im schlimmsten Fall zu großen Nachzahlungen führen. Je genauer und regelmäßiger die Angaben, desto besser ist die Grundlage für die Jahresabrechnung. Grundsätzlich sind die SWN als Netzbetreiber in Neuwied und Melsbach für die Ablesung zuständig. Erfolgt die Belieferung durch einen anderen Versorger, kann aber auch bei diesem der Zählerstand gemeldet werden. Hier ist die Energiewelt auch im Austausch der Versorger untereinander enger verzahnt als früher.

Mit dem Anschreiben gibt es mehrere Möglichkeiten, erklärt Sven Preussiger von den SWN: "Man kann den auf dem Anschreiben aufgedruckten QR-Code mit der Kamera des Smartphones scannen und dann im Kundenportal die Daten eingeben." Zusätzlich sollte man die Zählerstände abfotografieren und hochladen. Alternativ kann man am Computer über einen Link mit den Kundendaten – beides ist auf der Karte vermerkt - die Stände eingeben und ein Foto hochladen. Und wenn man technisch dafür nicht ausgerüstet ist? "Ganz einfach: die beigefügte Karte ausfüllen und uns schicken oder im KundenCenter abgeben", so Preussiger. Vertriebschef Sven Stauf macht auf weitere Möglichkeiten aufmerksam: "Wer bereits in unserem Kundenportal registriert ist, kann die Daten dort oder noch komfortabler in der App 'Meine SWN' melden." Und nicht zuletzt können die Zählerstände auch telefonisch unter der 02631-851350 durchgegeben werden.



In einigen Fällen kann es sein, dass Kunden mehrere Karten für unterschiedliche Zähler erhalten. Das ist systembedingt und lässt sich leider nicht umgehen. Auf einen Punkt weist Preussiger auch noch hin: "Eigentümer haben ihren Mietern jederzeit den Zugang zu den Messeinrichtungen zu gewähren." Das Verfahren hat sich bewährt, so Preussiger: "Man muss keine Termine ausmachen, das ist besonders für Berufstätige bequemer und flexibler. Zudem machen wir es Betrügern schwerer, die sich als unsere Mitarbeiter ausgeben." Nicht zuletzt senkt die Selbstablesung die Betriebskosten, was zur Preisstabilität beiträgt. (PM)





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