Häusliche Gewalt im Fokus: Rheinland-Pfalz treibt Reformen bei Justizministerkonferenz voran
Auf der Justizministerkonferenz wurden wichtige Themen aus Rheinland-Pfalz diskutiert. Zwei Vorschläge des Justizministers Philipp Fernis fanden Zustimmung, während ein dritter auf Widerstand stieß.
Mainz/Leipzig. Auf der jüngsten Justizministerkonferenz wurden zwei von drei Anträgen aus Rheinland-Pfalz angenommen. Der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis (FDP) konnte die Konferenz davon überzeugen, Maßnahmen zur besseren Erkennung häuslicher Gewalt und zur faireren Verteilung wirtschaftlicher Risiken nach Naturkatastrophen zu unterstützen. Ein Vorschlag zur Beschleunigung von Abschiebeverfahren fand hingegen keine Mehrheit.
Verbesserter Informationsaustausch bei häuslicher Gewalt
Die Länder haben sich darauf geeinigt, eine Rechtsgrundlage zu prüfen, die es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen soll, Informationen über häusliche Gewalt innerhalb fachübergreifender Arbeitsgruppen einfacher auszutauschen. Dies könnte dazu beitragen, Gefährdungslagen in Hochrisikofällen früher zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Bisher sind dafür oft umfangreiche datenschutzrechtliche Prüfungen notwendig, was den Prozess verzögert.
Unterstützung für Vermieter nach Naturkatastrophen
Wenn nach einer Naturkatastrophe wie der Ahrflut vor gut vier Jahren eine Wohnung unbewohnbar wird, muss der Vermieter für den Ersatz, also eine andere Wohnung oder ein Hotelzimmer, finanziell aufkommen. In Ausnahmesituationen wie der Flutkatastrophe könne das zu einer unangemessenen Belastung des Vermieters führen. Das soll jetzt mit einer Erweiterung der entsprechenden Regelung im Bundesgesetzbuch abgemildert werden.
Einzelrichter statt Kammer bei Abschiebungsverfahren
Der dritte Vorschlag von Fernis, der eine Entlastung der Verwaltungsgerichte bei Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Abschiebungen vorsah, konnte sich nicht durchsetzen. Fernis hatte vorgeschlagen, dass ein Einzelrichter anstelle einer ganzen Kammer über solche Durchsuchungen entscheiden solle. In einigen Bundesländern seien nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Amtsgerichte zuständig. Und dort entscheiden bereits einzelne Richter darüber, ob eine Wohnung nach einem ausreisepflichtigen Flüchtling durchsucht werden darf. (dpa/bearbeitet durch Red)
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