Pressemitteilung vom 06.11.2025 
Abschied in Würde: Wie Rheinland-Pfalz das Bestattungsrecht modernisiert
Eines der modernsten Bestattungsrechte Deutschlands gilt nun in Rheinland-Pfalz. In Rengsdorf informierten Lana Horstmann und Marie-Christin Ockenfels über die Reform, Staatssekretärin Nicole Steingaß lieferte Einblicke. Welche Neuerungen gelten und was sie in der Praxis bedeuten.
Rengsdorf. Auf Einladung der Landtagsabgeordneten Lana Horstmann und der SPD-Landtagskandidatin Marie-Christin Ockenfels fand ein Informations- und Austauschabend zum neuen Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz statt. Staatssekretärin Nicole Steingaß stellte die inhaltlichen Neuerungen und Hintergründe der Reform vor. Rheinland-Pfalz verfügt mit dem novellierten Bestattungsrecht über eines der modernsten und liberalsten in Deutschland. Das Gesetz trägt veränderten Lebensrealitäten Rechnung, erweitert Möglichkeiten für Abschied und Trauer und würdigt den Willen der Verstorbenen stärker.
Neuregelungen im Überblick
Ein Schwerpunkt der Gesetzesänderung betrifft im Auslandseinsatz verstorbene Angehörige der Bundeswehr. Künftig übernimmt das Land die Kosten für deren Grabstätten auf kommunalen Friedhöfen. Damit wird sichergestellt, dass ihr Dienst für die Gesellschaft dauerhaft sichtbar gewürdigt wird und Angehörige finanziell entlastet werden. Zugleich wurden die Regelungen zu sogenannten Sternenkindern, also Fehlgeburten, angepasst. Eltern erhalten künftig mehr Rechte und Möglichkeiten, den Abschied unabhängig von Gewicht oder Entwicklungsstand des Kindes individuell und in Würde zu gestalten. Die Reform zielt insgesamt darauf, sensiblen Lebenssituationen mit verlässlichen und klaren Regeln zu begegnen und mehr Wahlfreiheit zu eröffnen.
Gestaltungsspielräume erweitern
Die erweiterten Möglichkeiten betreffen vor allem die Ausgestaltung von Trauer und Beisetzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Angehörige können Abschiede stärker an persönlichen Vorstellungen ausrichten, ohne auf grundlegende Standards bei Würde und Ordnung verzichten zu müssen. Damit verbindet die Novelle Schutz des Pietätsgedankens mit praktikablen Lösungen für unterschiedliche Lebenslagen.
Austausch mit Praxisbezug
Eingeladen waren insbesondere Bestatter, Vertreter von Friedhofsverwaltungen sowie interessierte Bürger. Der Abend bot Raum für Fragen und konstruktive Hinweise aus der Praxis und wurde von den Anwesenden sehr positiv aufgenommen. Zur Sprache kamen Erfahrungswerte aus dem Arbeitsalltag, Hinweise zu Abläufen und Rückfragen zur Anwendung der neuen Regeln. In ihren Ausführungen machte Steingaß deutlich, dass das neue Bestattungsrecht mehr Wahlfreiheit, klare Regeln und einen würdevollen Rahmen schafft. Die Reform greift Themen auf, die bisher sensibel, aber oft ungeregelt geblieben sind.
Rückmeldungen für die Landespolitik
Horstmann hob die Bedeutung des direkten Austauschs hervor, weil Gesetze sich im Alltag bewähren müssen. Rückmeldungen aus dem Kreis Neuwied sollen in die weitere Arbeit in Mainz einfließen. Ockenfels betonte mit Blick auf ihre Kandidatur, dass verständliche und verlässliche Politik gerade beim Thema Abschied und Trauer wichtig ist. Beide kündigten an, den weiteren Austausch zu begleiten und darauf zu achten, dass die Regelungen in der Praxis funktionieren.
Resonanz und Ausblick
Der Abend zeigte großes Interesse und die Bereitschaft, die Umsetzung der Reform konstruktiv zu begleiten. Das neue Bestattungsrecht erweitert Handlungsspielräume, stärkt die Selbstbestimmung der Verstorbenen, entlastet Familien in belastenden Situationen und setzt ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für im Auslandseinsatz Verstorbene. Kommunale Akteure sehen darin Chancen und Aufgaben für die kommenden Schritte der Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen nun Information, Beratung und eine geordnete Anwendung der neuen Vorgaben im Zusammenwirken aller Beteiligten. (PM/bearbeitet durch Red)
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