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Pressemitteilung vom 27.10.2025    

Gesundheitsamt informiert über die Vogelgrippe: Aktuelle Lage im Kreis Neuwied und Verhaltenstipps

Im Kreis Neuwied informiert das Gesundheitsamt über die aktuelle Lage der Vogelgrippe. Während die Gefahr für Menschen als gering eingestuft wird, sind dennoch Vorsichtsmaßnahmen notwendig.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Kreis Neuwied. Das Gesundheitsamt des Landkreises Neuwied hat sich mit einer Mitteilung zur Vogelgrippe an die Öffentlichkeit gewandt. Ziel ist es, Missverständnisse zu vermeiden und klare Verhaltenshinweise zu geben. "Es gibt keinen Anlass, in Hektik zu verfallen; die Einleitung größerer Maßnahmen war bislang nicht notwendig. Unser Veterinäramt ist wie immer fachlich vorbereitet und handhabt die Angelegenheit bewährt sachlich, konzentriert und professionell", erklärt Landrat Achim Hallerbach.

Derzeit wurde die Vogelgrippe (H5N1/Geflügelpest) in mehreren Regionen Deutschlands festgestellt, darunter auch Rheinland-Pfalz. Besonders betroffen sind der Norden und Osten des Landes. Das Risiko für weitere Fälle bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen wird als hoch eingeschätzt. Die Übertragung des Virus erfolgt vor allem durch Wildvögel, kann jedoch auch Geflügelhaltungen betreffen. Für Menschen besteht aktuell ein sehr geringes Risiko, an der Vogelgrippe zu erkranken. Eine Ansteckung gilt als unwahrscheinlich.

Verhaltenstipps
Dennoch betont das Gesundheitsamt die Notwendigkeit erhöhter Wachsamkeit, insbesondere in der Geflügelhaltung und im Kontakt mit Wildvögeln. Wichtige Hinweise lauten: keine toten oder wilden Vögel anfassen, Abstand zu Wasservögeln halten und in der Geflügelhaltung strikte Hygienemaßnahmen beachten. Dazu gehört, Stall- und Straßenkleidung zu trennen, den Stall sauber zu halten und nur Leitungswasser zum Tränken zu verwenden. Bei Verdacht auf Vogelgrippe sollte das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02631 803 420 kontaktiert werden.



Obwohl eine gesetzliche Aufstallungspflicht für Geflügel derzeit nicht besteht, wird aufgrund des hohen Risikos zur freiwilligen Aufstallung geraten, unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Hunde sollten in Gebieten mit vielen Wildvögeln an der Leine geführt werden, um den Kontakt mit Kadavern zu vermeiden. Tote Vögel sollten nicht berührt, sondern die Fundstelle dem Veterinäramt oder der Polizei gemeldet werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz verfügbar. (PM/Red)


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