Doppelmord-Prozess in Koblenz beendet - Lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten
Von Wolfgang Rabsch
Bei der 16. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin, wurde am Freitag (17. Oktober) der aufsehenerregende Prozess wegen des Doppelmords in Bad Breisig mit dem Urteil beendet: Der Angeklagte wird wegen Mordes in zwei Fällen, in Tateinheit mit zwei Fällen des Raubes mit Todesfolge, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin wird die Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherheitsverwahrung angeordnet. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz bleibt aufrechterhalten.

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft legte der 51-jährigen Angeklagten und dem 41-jährigen Angeklagten zur Last, in zwei Fällen gemeinschaftlich Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge begangen zu haben. Die Tötung der beiden Geschädigten hätten die Angeklagten laut Anklage aus Habgier, Heimtücke, sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat begangen. Tatort war demnach ein Haus in Bad Breisig. Die Leichen der beiden Männer sollen die Angeklagten anschließend gemeinsam in einer Holzkiste zu einem Maar in der Eifel gebracht und dort mit Heizöl entzündet haben, wodurch die Opfer bis zur Unkenntlichkeit verbrannten. Die Taten sollen am 16. und 19. Oktober 2024 geschehen sein.
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Im Laufe des Prozesses wurde das Verfahren gegen die Angeklagte abgetrennt, in dem diese zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde und die Strafkammer zudem die Schwere der Schuld feststellte. Das Verfahren wurde anschließend nur noch gegen den Angeklagten fortgeführt. Am ersten Prozesstag gestand der Angeklagte die Tötung der beiden Männer. Er erklärte, er habe allein gehandelt, es sei nicht geplant gewesen und seine Freundin habe nichts davon gewusst. Nachdem das Verfahren gegen die Angeklagte durch Urteil beendet war, stellten die Verteidiger verschiedene Beweisanträge, die sämtlich abgewiesen wurden. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, so konnten am Freitag (17. Oktober) die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.
Emotionale Plädoyers
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft begann ihr Plädoyer angesichts der Brutalität der Morde mit den Worten: "Man dachte, solche Verbrechen würden nur im Fernsehen zu sehen sein". Sie wertete die Behauptung der Verteidigung als reine Schutzbehauptung, dass der Angeklagte die Tat nicht geplant habe, sondern im Affekt handelte. Es wäre "erstunken und erlogen", was der Angeklagte und die Verteidigung in Bezug auf den Alkoholkonsum vor den Taten, vorbrachten. Schuld wären immer die anderen, den Prozess habe der Angeklagte als große Bühne benutzt, um seine schlimme Kindheit darzustellen, und er habe keinerlei Empathie für die Opfer gezeigt. Die brutalen Morde habe er mit menschenverachtender Gesinnung und unglaublichem Vernichtungswillen ausgeführt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine lebenslange Haftstrafe, die Feststellung der Schwere der Schuld und eine anschließende Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Schwere Vorwürfe der Nebenklage
Rechtsanwältin Dr. Dagmar Schorn, die Vertreterin der Angehörigen des getöteten 28-Jährigen, schoss volle Breitseite gegen die Art der Verteidigung des Angeklagten, die mit ihren Beweisanträgen auf Verschleppung des Prozesses bedacht war und dadurch eine Verlängerung der unerträglichen Qualen der Angehörigen verursachte. Sie beurteilte die Prozessstrategie der Verteidigung als abscheulich und menschenverachtend den Opfern und den Angehörigen gegenüber, die sich zudem verhöhnt fühlen müssten. An die Angehörigen gewandt, die sich im Sitzungssaal als Zuhörer befanden, sagte Dr. Schorn: "Ich kann Ihnen nur versprechen, dass der Angeklagte mit den Füßen zuerst das Gefängnis verlassen wird".
Daraufhin brandete Beifall im Sitzungssaal auf, den der Vorsitzende sofort mit klaren Worten stoppte. Ansonsten schloss sich Rechtsanwältin Dr. Schorn vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Ähnlich äußerte sich Rechtsanwalt Simon Szupiluk, der die Angehörigen des 61-jährigen Opfers vertrat. Auch er schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Heftige Vorwürfe der Verteidigung gegen die Strafkammer und den Sachverständigen
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Prengel beklagte, dass der Verlauf des Verfahrens gegen den Angeklagten nach der Verurteilung der Mitangeklagten, wie eine Vorverurteilung zu sehen sei. Sämtliche Beweisanträge, um in Erfahrung zu bringen, wie der Angeklagte als Mensch zu sehen sei, wurden abgelehnt. Schwere Vorwürfe erhob er gegen den psychiatrischen Gutachter und die Klinik, in der der Angeklagte behandelt wurde, da das Klinikum dem Angeklagten Urlaub gewährt habe, ohne weiter zu überprüfen, ob die Praktikumsstelle in Bad Breisig tatsächlich vorhanden war. Rechtsanwalt Prengel stellte den Hilfsbeweisantrag, die Therapeutin aus dem Klinikum zu laden, um in Erfahrung zu bringen, warum der Angeklagte nicht im Hinblick auf eine vertiefte Traumadiagnostik behandelt wurde.
Rechtsanwalt Hans-Otto Sieg wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, er wolle die Taten verharmlosen und durch die Beweisanträge den Prozess verschleppen, um eventuell zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Dann redete er sich in Rage und sagte wörtlich: "Das Gericht hat doch nicht alle Tassen im Schrank, so zu agieren, wie es agiert hat und nicht unseren Beweisanträgen nachzugehen – dadurch ist vieles unaufgeklärt geblieben". Anschließend griff Rechtsanwalt Sieg den psychiatrischen Sachverständigen massiv an: "Der spinnt doch, das ist meine Meinung. Ich bin doch nicht verrückt". Auch der Vorwurf der Prozessverschleppung, sei "idiotisch, absolut lächerlich, schwachsinnig und eine Unverschämtheit", so "argumentierte" Rechtsanwalt Sieg weiter. Für ihn stehe durch das Verhalten des Gerichts bereits fest, welches Urteil herauskommt. Zum Thema Prozessverschleppung gab Rechtsanwalt Sieg bekannt, dass er das einmal vor "vielen, vielen Jahren" versucht habe.
In seinem letzten Wort schloss sich der Angeklagte der aufgeheizten Stimmung nicht an, als er sagte: "Ich bereue die Taten sehr, es vergeht kein Tag, an dem ich nicht daran denke, was ich Fürchterliches getan habe. Ich weiß nicht, was ich noch den Familien sagen soll, die ich zerstört habe. „Ich weiß nur eines: Ich bin nicht der eiskalte Killer, als der ich dargestellt werde".
Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit zwei Fällen des Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Schwere der Schuld wird festgestellt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz bleibt aufrechterhalten.
Im Rahmen von Adhäsionsverfahren wurden den Hinterbliebenen und Angehörigen beider Opfer Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende fest, dass die Kammer vollumfänglich den Feststellungen der Staatsanwaltschaft gefolgt ist. Für die Kammer sei klar, dass die Angeklagten die Taten geplant hätten, da im Vorfeld Vorbereitungen zur Flucht getroffen wurden, unter anderem Ferienwohnungen und Tierheime für ihre Katzen gesucht wurden.
Nach Ansicht der Kammer habe die Angeklagte die späteren Opfer in den Keller gelockt, wo der Angeklagte die Opfer mit einem Fäustel und einem Vorschlaghammer tötete. Die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und Ermöglichungsabsicht wären nachgewiesen. Im Hinblick auf die Feststellung von Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit, gemäß den Paragrafen 20,21 Strafgesetzbuch, wären keine Eingangsmerkmale feststellbar. Gemäß Paragraf 66 StGB sei die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zwingend erforderlich.
Auf die beleidigenden Vorwürfe von Rechtsanwalt Sieg ging der Vorsitzende mit keinem Wort ein. Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt, es wurden keine Erklärungen abgegeben, das Urteil wurde also nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen Revision einlegen wird.
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