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Pressemitteilung vom 17.10.2025    

Lebenslange Haft für Angeklagten im Mordprozess am Rodder Maar

Im aufsehenerregenden Mordprozess um die verbrannten Leichen am Rodder Maar ist nun auch der zweite Angeklagte verurteilt worden. Das Landgericht Koblenz sprach ihn des zweifachen Mordes schuldig.

Gericht Koblenz. (Foto: Thomas Frey/dpa)

Koblenz. Im Prozess um die am Eifelsee Rodder Maar entdeckten Leichen wurde der angeklagte Mann wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Koblenz mitteilte, stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an. Der Mann wurde zudem wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Bereits Ende Juli war seine Mittäterin, eine 51-jährige Frau, wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch hier erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld an.




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Der Prozess begann zunächst gegen beide Angeklagte gemeinsam, doch das Verfahren gegen den Mann wurde später abgetrennt. Er gestand die Tötung der beiden Männer im Alter von 28 und 61 Jahren. Ihre bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Leichen wurden im Oktober 2024 am Rodder Maar im Kreis Ahrweiler entdeckt.

Leichen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt
Das Gericht ging davon aus, dass das ehemalige Paar die Tat aus Habgier und Heimtücke beging. Sie wollten an das vermeintliche Vermögen eines der Opfer gelangen. Die Täter lockten die Männer an unterschiedlichen Tagen in das Anwesen der Frau in Bad Breisig, töteten sie dort und brachten die Leichen zum See, um sie anzuzünden und die Tat zu vertuschen. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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