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Pressemitteilung vom 16.10.2025    

Gemeinderat Rheinbreitbach hebt Verunstaltungssatzung auf: Ortsbildschutz in Gefahr

In der Sitzung des Hauptausschusses des Ortsgemeinderats Rheinbreitbach am 8. Oktober fiel eine bedeutende Entscheidung. Die seit 1952 bestehende Verunstaltungssatzung wurde einstimmig aufgehoben. Dies könnte weitreichende Folgen für das historische Ortsbild haben.

Die Architektur am Kirchplatz ist bis heute für viele ein Ärgernis. Rechts ein Beispiel wie Gebäude mit einer Gestaltungssatzung hätten aussehen können. Foto: Thomas Napp

Rheinbreitbach. In einer entscheidenden Sitzung des Ortsgemeinderats am 8. Oktober wurde die Verunstaltungssatzung aus dem Jahr 1952 einstimmig abgeschafft. Diese Satzung war bisher das einzige Mittel, um Neubauten im historischen Ortskern gestalterisch zu integrieren. Der genaue Wortlaut der Satzung ist seit Jahren verschollen, obwohl ihre Einführung in Ratsprotokollen und damaligen Presseberichten dokumentiert ist. Statt eine Rekonstruktion oder Erneuerung vorzunehmen, entschied sich der Rat, die Satzung ersatzlos zu streichen.

Während der Sitzung wurde deutlich, dass die Unterschiede zwischen Denkmalschutz, der sich auf Einzelobjekte bezieht, und einer Ortsbildsatzung, die einen Gestaltungsrahmen für Neubauten bietet, nicht erkannt wurden. Der Verein Stadtbild Deutschland e. V. äußerte Besorgnis: "Mit der Aufhebung gibt der Gemeinderat ein wichtiges Steuerungsinstrument aus der Hand. Das schwächt langfristig die architektonische Identität Rheinbreitbachs und gefährdet das gewachsene Ortsbild." Die Satzung hatte das Ziel, Alt und Neu harmonisch zu verbinden - ein Anliegen, das nun aufgegeben wurde. PM/Red


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