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Pressemitteilung vom 16.10.2025    

Rheinland-Pfalz drängt auf besseren Schutz vor Internet-Hetze

In Rheinland-Pfalz wird ein Vorstoß unternommen, um Angehörige von Verstorbenen besser vor Hasskommentaren im Internet zu schützen. Der Justizminister des Landes setzt sich für eine Gesetzesänderung ein, die dieser Problematik entgegenwirken soll.

Bundesrat. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Mainz. Hinterbliebene, die nach dem Tod eines nahestehenden Menschen im Internet mit Hass und Hetze konfrontiert werden, sollen künftig besser geschützt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz vor, über den der Bundesrat an diesem Freitag auf Initiative von Justizminister Philipp Fernis (FDP) abstimmen soll. Aktuell können solche ehrverletzenden Äußerungen strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn ein Angehöriger der verstorbenen Person dies beantragt. Diese Regelung soll geändert werden, sodass die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen ermitteln können, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Nach der Ermordung von zwei Polizisten im Kreis Kusel 2022 hatte der inzwischen verstorbene damalige Justizminister Herbert Mertin (FDP) den Gesetzesantrag bereits in den Bundesrat eingebracht, nachdem gegen die beiden Beamten im Netz gehetzt worden war. Die Länder hatten beschlossen, das Gesetz in den Bundestag einzubringen, jedoch scheiterte die Initiative aufgrund der Zerbrechlichkeit der Ampel-Regierung im Bund. "Es kann nicht sein, dass wir von den trauernden und stark belasteten Angehörigen verlangen, sich auch noch mit jeder einzelnen ehrverletzenden Äußerung in den sozialen Medien auseinanderzusetzen", betonte Mertins Nachfolger Fernis.




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Der Handlungsbedarf bleibt groß. Nach den tödlichen Schüssen auf einen jungen Polizeibeamten im August im saarländischen Völklingen mussten die Angehörigen ebenfalls zahlreiche Hasskommentare ertragen. "Ich appelliere an Bundesregierung und Bundestag, jetzt endlich tätig zu werden!", sagte Fernis. (dpa/bearbeitet durch Red)


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