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Pressemitteilung vom 09.10.2025    

Rheinland-Pfalz plant schnellere Disziplinarverfahren gegen Beamte

In Rheinland-Pfalz steht eine Gesetzesnovelle zur Diskussion, die Disziplinarverfahren gegen Landesbeamte beschleunigen soll. Der Entwurf wird derzeit im Landtag in Mainz debattiert.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Mainz. Eine neue Gesetzesnovelle soll in Rheinland-Pfalz die Disziplinarverfahren gegen Landesbeamte bei Verstößen wie mangelnder Verfassungstreue beschleunigen. Nach der ersten Debatte im Mainzer Landtag wird der Entwurf nun in den Ausschüssen des Parlaments weiter diskutiert. Die Novelle hat keine Verbindung zu einer bereits in Kraft getretenen Verfassungsvorschrift gegen Verfassungsfeinde.

Am Mittwochabend wurde im Plenum ein Entwurf zur Änderung des Disziplinargesetzes besprochen, der weitgehend bestehende Änderungen auf Bundesebene in das Landesrecht überführen soll, so das Innenministerium in Mainz. Geplant sind unter anderem kürzere Fristen für Disziplinarverfahren. Um die Pflicht zur Verfassungstreue zu stärken, sollen Verstöße künftig länger geahndet werden können. Zudem wird eine Gewährung von Unterhaltsbeiträgen nach Entfernung aus dem Dienst ausgeschlossen.

Innenminister Michael Ebling (SPD) betonte im Landtag, dass die Verwaltung in Rheinland-Pfalz weiterhin verlässlich arbeiten solle, da sie auf dem Boden der Verfassung stehe. Carl-Bernhard von Heusinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, bezeichnete den Gesetzentwurf als klares Zeichen gegen Extremismus im öffentlichen Dienst.




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Die CDU-Abgeordnete Anette Moesta äußerte Bedenken, dass nicht jede Beschleunigung auch eine Verbesserung darstelle. Besonders kritisch sieht sie die Einschränkung der Berufungsmöglichkeiten für Beamte und kündigte an, ihre Fraktion werde eine Expertenanhörung beantragen. Damian Lohr von der AfD kritisierte, der Entwurf könne die Meinungsfreiheit der Beamten einschränken und als "Damoklesschwert" über ihnen schweben, wenn sie sich legal und regierungskritisch äußerten.

Bereits in diesem Jahr hat die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue für Bewerber vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst verschärft, die inzwischen in Kraft ist. Diese Vorschrift umfasst eine Liste extremistisch eingestufter Gruppen und Organisationen, denen der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt bleiben kann. Auf dieser Liste stehen neben Al-Qaida, Reichsbürgern, der Muslimbruderschaft und der KPD seit Kurzem auch die AfD. Es erfolgt jedoch stets eine Prüfung des Einzelfalls eines Bewerbers. (dpa/bearbeitet durch Red)


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