Pressemitteilung vom 30.09.2025
Berufsausbildungsbeihilfe: Finanzielle Entlastung für Auszubildende im Westerwald
Viele Auszubildende im Westerwaldkreis, Kreis Neuwied und Kreis Altenkirchen stehen vor finanziellen Herausforderungen. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, muss oft genau rechnen. Doch es gibt Unterstützungsmöglichkeiten.

Westerwald. Viele junge Menschen im Westerwaldkreis, im Kreis Neuwied und im Kreis Altenkirchen absolvieren eine Ausbildung und wohnen nicht mehr bei ihren Eltern. Für sie kann das Leben schnell teuer werden. Die Miete, Lebensmittel, Kleidung und die Fahrten nach Hause belasten das Budget erheblich. Wenn die Ausbildungsvergütung dafür nicht ausreicht, bietet die Arbeitsagentur finanzielle Hilfe in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weist darauf hin, dass im Westerwaldkreis rund 3.500 Azubis, im Kreis Altenkirchen etwa 1.740 und im Kreis Neuwied ungefähr 3.380 Auszubildende tätig sind. Darunter arbeiten viele auf dem Bau. "Immerhin gibt es in den Kreisen Westerwald, Neuwied und Altenkirchen rund 8.620 Azubis - davon allein 326 auf dem Bau", erklärt Gordon Deneu, Vorsitzender der IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach, basierend auf Zahlen der Arbeitsagentur.
Vor allem die Miete ist für Auszubildende oft unbezahlbar
Wer weit entfernt von der elterlichen Wohnung lebt, um seine Ausbildung zu machen, kann unter bestimmten Voraussetzungen BAB beantragen. "Denn vor allem die Miete für eine eigene Wohnung haut vielen Azubis finanziell die Füße weg", so Deneu. Anspruch auf BAB haben Azubis über 18 Jahre, oder auch Minderjährige, die in einer festen Beziehung leben oder ein Kind haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Interessierte können ihre Chancen auf BAB online überprüfen. (PM/Red)
Anmerkung der Redaktion:
Es gibt allerdings einen Pferdefuß: Wie uns von ehemaligen Antragstellern mitgeteilt wurde, fordert die Arbeitsagentur für die Entscheidung über den Antrag Nachweise über den Verdienst der Eltern und etwaiger Lebenspartner. Die Eltern sind verpflichtet, der Behörde gegenüber Auskunft zu erteilen. Wenn der Verdienst der Eltern über einem festgelegten Satz liegt, sodass diese vom Grunde her das erwachsene Kind finanziell unterstützen könnten, wird der Antrag abgelehnt. Dies passiert auch dann, wenn real gar keine Unterstützung der Eltern erfolgt. (Red)
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