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Nachricht vom 29.09.2025    

Doppelmord-Prozess in Koblenz neigt sich dem Ende zu

Von Wolfgang Rabsch

Am Landgericht Koblenz neigt sich der aufsehenerregende Doppelmord-Prozess dem Ende zu. Nach der Ablehnung sämtlicher neuer Beweisanträge könnte bereits am 17. Oktober 2025 das Urteil fallen.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Der Verhandlungstag am 26. September 2025 brachte die Erkenntnis, dass möglicherweise am 17. Oktober die Plädoyers gehalten werden könnten und anschließend das Urteil verkündet wird. Zuvor hatte es weitere Termine gegeben, in denen nach der Verurteilung der Mitangeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes – unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – Beweis- und Befangenheitsanträge gestellt worden waren.

Rückblick auf das bisherige Geschehen beim Landgericht Koblenz
Die Staatsanwaltschaft legt der 51-jährigen Angeklagten und dem 41-jährigen Angeklagten zur Last, in zwei Fällen gemeinschaftlich Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge begangen zu haben. Die Tötung der beiden Geschädigten sollen die Angeklagten laut Anklage aus Habgier, Heimtücke sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat begangen haben.

Tatort war demnach ein Haus in Bad Breisig. Die Leichen der beiden Männer sollen die Angeklagten anschließend gemeinsam in einer Holzkiste zu einem Maar in der Eifel gebracht und dort mit Heizöl entzündet haben, wodurch die Opfer bis zur Unkenntlichkeit verbrannten. Die Taten sollen am 16. und 19. Oktober 2024 geschehen sein.

„Die Kuriere“ begleiteten den Prozess in regelmäßigen Abständen
Am ersten Prozesstag gestand der Angeklagte die Tötung der beiden Männer. Er erklärte, er habe alleine gehandelt, es sei nicht geplant gewesen und seine Freundin habe nichts davon gewusst. Das Verfahren gegen beide Angeklagte wurde abgetrennt. Die Mitangeklagte wurde in einem separaten Verfahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Das Verfahren wird nun nur noch gegen den männlichen Angeklagten fortgeführt.

In einer der letzten Hauptverhandlungen bestritt der Angeklagte erneut, die Taten gemeinsam mit seiner damaligen Freundin geplant zu haben. Auch habe er die Männer nicht in den Keller gelockt, um sie zu töten. Vielmehr sei er dort mit dem 61-jährigen Geschädigten wegen eines E-Rollers in Streit geraten, der eskaliert sei. Im Verlauf sei er „ausgerastet“. Der 28-Jährige habe ihn zudem bedroht und beleidigt, er würde ihn „in den Knast bringen“. Wörtlich sagte der Angeklagte: „Ich kann bis heute nicht verstehen, warum ich so ausgetickt bin und auch ihn getötet habe.“




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Befangenheitsanträge zurückgewiesen
In einem weiteren Termin lehnte die Verteidigung die 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Begründet wurde dies mit der Behauptung, durch die Verurteilung der Mitangeklagten sei eine Vorverurteilung ihres Mandanten erfolgt.

Über den Befangenheitsantrag entschied eine andere Kammer des Landgerichts Koblenz, die den Antrag zurückwies und keinen Anlass für eine Befangenheit sah. Das Verfahren konnte daraufhin fortgeführt werden.

Anschließend stellte die Verteidigung weitere Beweisanträge, unter anderem die Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens. Begründet wurde dies damit, dass der bisherige Gutachter nicht über die notwendige fachliche Sachkenntnis verfüge und den Angeklagten nicht im Hinblick auf eine mögliche dissoziative Amnesie untersucht habe. Außerdem beantragte die Verteidigung die Vernehmung von Pflegern und Ärzten, darunter der Bezugstherapeutin des Pfalzklinikums. Dort sei angeblich eine Fehlbehandlung erfolgt, da kein tiefenpsychologisches Gutachten erstellt worden sei. Ferner sollte ein Bauhandwerkergutachten bestätigen, dass Sanierungsarbeiten des 28-jährigen Geschädigten nicht ordnungsgemäß erfolgt seien.

Beweisaufnahme vor dem Abschluss
Im Termin vom 26. September 2025 wurden sämtliche Beweisanträge zurückgewiesen. Richter Rupert Stehlin begründete die Ablehnung jeweils ausführlich und erwähnte, dass die Beweisanträge keine neuen Fakten bringen und offensichtlich nur eine Prozessverschleppung erreichen sollen. Damit scheinen alle Beweismittel erschöpft. Es deutet sich an, dass die Beweisaufnahme geschlossen wird und am 17. Oktober 2025 die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung erfolgen können.

„Die Kuriere“ werden weiter über das Ende des Prozesses berichten.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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