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Pressemitteilung vom 23.09.2025    

Großrazzia im Gastgewerbe: Zoll deckt zahlreiche Verstöße auf

Am Freitag (19. September 2025) führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine bundesweite Überprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Dabei deckte das Hauptzollamt Koblenz mehrere Verdachtsfälle auf.

(Archivfoto: Zoll)

Koblenz. Am Freitag (19. September) hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet unangekündigte Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu überprüfen sowie unrechtmäßigen Sozialleistungsbezug und illegale Beschäftigung aufzudecken.

In der Region des Hauptzollamts Koblenz waren etwa 60 Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Insgesamt wurden über 170 Personen hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse befragt. Dabei stellten die Beamten zahlreiche Sachverhalte fest, die eine weitergehende Prüfung durch die FKS erfordern.

In mehreren Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften. Zudem wurden Anhaltspunkte gefunden, die auf Nichteinhaltung der Mindestlohnvorschriften hinweisen. Weitere Verdachtsfälle betreffen Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen Meldepflichten. "Bereits vor Ort wurden 17 Strafverfahren, überwiegend wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet", erklärte Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz.



Die Prüfungen vor Ort sind nur der erste Schritt. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen überprüft werden.

Der Zoll richtet sein Augenmerk besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und den Regelungen des Mindestlohngesetzes unterliegt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde. (PM/Red)


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