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Pressemitteilung vom 17.09.2025    

Wichtige Änderungen bei Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz

Ab dem 5. Oktober 2025 treten neue Regelungen für Steuerzahlungen innerhalb der EU in Kraft. Besonders für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz gibt es wichtige Neuerungen, die Verzögerungen bei Zahlungen verhindern sollen.

Symbolbild: Pixabay

Mainz. Ab dem 5. Oktober 2025 müssen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz darauf achten, bei Überweisungen als Empfänger "Finanzamt Idar-Oberstein" anzugeben. Diese Maßnahme ist Teil der neuen EU-weiten Regelung zur Überprüfung von IBAN und Empfängernamen, bekannt als Verification of Payee (VoP). Das Ziel dieser Regelung ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.

Unabhängig davon, an welches Finanzamt die Zahlung gerichtet ist, werden alle Steuerzahlungen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein weitergeleitet. Die korrekte Angabe des Empfängers ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Bankverbindung lautet: Bundesbank Koblenz, IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17.


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