Pressemitteilung vom 07.09.2025
Kirchliches Arbeitsrecht im Wandel: Bischof Bätzing klärt auf
In Neuwied sprach Bischof Dr. Georg Bätzing vor Mitgliedern von Rotary, Lions und Inner Wheel über die Verantwortung der Kirche als Arbeitgeber. Dabei ging er besonders auf die Veränderungen im kirchlichen Arbeitsrecht ein.

Neuwied. Auf Einladung von Thomas Darscheid, Präsident des RotaryClubs Neuwied-Andernach, war Bischof Dr. Georg Bätzing zu Gast im Food-Hotel Neuwied und hielt vor rund 100 Rotariern, Lions und Inner-Wheel-Club-Mitgliedern eine viel beachtete Rede.
Die Kirche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und beschäftigt allein in katholischer Trägerschaft zahlreiche Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäusern. Vor mehr als einhundert Zuhörerinnen und Zuhörern erklärte Bischof Dr. Georg Bätzing die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts, auch bekannt als "Dritter Weg". Dieses Modell basiert auf Parität und Konsens zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretungen, was eine flächendeckende Tarifbindung ohne Streiks ermöglicht.
Besonders hob Bätzing die 2022 reformierte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" hervor, die Vielfalt und Respekt gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen betont. Diese Reform war vielen Anwesenden noch unbekannt, wurde jedoch als bedeutender Fortschritt gewertet.
10.000 Austritte im Jahr 2024
Angesichts der sinkenden Kirchenbindung, mit über 10.000 Austritten allein im Bistum Limburg im vergangenen Jahr, sieht Bätzing in der Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts eine Chance. Er kündigte weitere Reformen an, darunter den Verzicht auf sachgrundlose Befristungen und die Stärkung der Mitarbeitervertretungen.
Nach dem Vortrag fand eine intensive Fragerunde statt, bei der aktuelle kirchliche und gesellschaftliche Themen diskutiert wurden. Bischof Bätzing schloss mit dem Dank für den Austausch und betonte, wie wichtig ihm die Rückmeldungen der Menschen seien. (PM/Red)
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