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Nachricht vom 10.05.2013    

Sendemast ist rechtmäßig genehmigt

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt Antragsteller und Kreisverwaltung recht

Rheinbreitbach. Die Mobilfunksendeanlage auf Burg Steineck in der Simrockstraße stellt eine so genannte bauliche Nebenanlage dar und ist nach den geltenden Vorschriften rechtmäßig genehmigt und errichtet worden. Dies bestätigt laut einer Mitteilung der Kreisverwaltung Neuwied das Bundesverwaltungsgericht.

Das Gericht erklärt: Eine Mobilfunksendeanlage, die bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat, ist eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von Paragraph 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO. Und genau dies treffe auch auf die von Anwohnern kritisierte Anlage in Rheinbreitbach zu.

Damit sieht sich auch die Kreisverwaltung Neuwied als Baugenehmigungsbehörde in ihrer Rechtauffassung bestätigt. Lange herrschte zwischen Bürgern, Behörden und Betreiber Streit in der Frage, ob eine derartige Anlage am realisierten Standort überhaupt genehmigungsfähig sei.

"Allerdings", so der 1. Kreisbeigeordnete und Baudezernent Achim Hallerbach, "hat der Betreiber den rechtlich möglichen Rahmen voll ausgeschöpft und uns nie im Zweifel darüber gelassen, dass eine Anlage für ihn nur an diesem zulässigen Standort in Frage käme. Somit stand einer baurechtlichen Genehmigung nichts im Wege. Ich kann die Argumente der Anwohner einerseits nachvollziehen, andererseits war der Betreiber nicht auf Angebote, alternative Standorte zu berücksichtigen, eingegangen. Somit kann eine Genehmigungsbehörde schließlich auch nur im Rahmen des Baurechts entscheiden."



Die Initiative „Immissionsarmes Wohnen Rheinbreitbach“ erklärt laut der Mitteilung der Kreisverwaltung inzwischen die Rücknahme der Berufung beim Oberverwaltungsgericht und den Rechtsstreit um den Mobilfunkmast für vorerst beendet.
Infos: http://www.bverwg.de/pdf/2935.pdf


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