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Pressemitteilung vom 04.09.2025    

Gehweg bleibt öffentlich: Neuwied gewinnt Rechtsstreit in Niederbieber

Die Stadt Neuwied hat im Streit um einen gesperrten Gehweg in Niederbieber erneut Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte, dass der Gehweg Teil der öffentlichen Straße ist und nicht blockiert werden darf.

Der Gehweg in der Hans-Böckler-Straße bleibt frei, auch das vom Eigentümer an seinem Haus angebrachte Verbotsschild hat keinerlei Wirkung. (Foto: Stadt Neuwied / Ulf Steffenfauseweh)

Neuwied. Ein Grundstückseigentümer in der Hans-Böckler-Straße hatte mehrfach versucht, den Gehweg vor seinem Haus mit Zäunen und Hinweisschildern zu sperren. Bereits im Januar 2021 errichtete er kurzfristig einen rund 1,40 Meter hohen, fest verankerten Zaun und blockierte den Bürgersteig nahezu vollständig. Die Stadt ordnete umgehend die Beseitigung an, setzte Fristen und kündigte eine Ersatzvornahme an. Knapp zwei Monate später war der Gehweg wieder frei und die sichere Nutzung für Anwohner und Besucher gewährleistet.

Rechtslage eindeutig
Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte nun klar, dass der Gehweg Bestandteil der öffentlichen Straße ist und daher nicht für die Allgemeinheit gesperrt werden darf. Maßgeblich war der Nachweis, dass der Weg bereits vor 1948 als Gehweg genutzt wurde. Damit gilt er rechtlich als öffentliche Straße. Ein später erklärter Widerruf der Freigabe wurde als treuwidrig und damit unwirksam bewertet.

Weitere Sperrversuche ohne Erfolg
Nach der Freigabe brachte der Eigentümer zwei Hinweistafeln an und erklärte öffentlich, die Nutzung durch die Allgemeinheit zu widerrufen. Zugleich forderte er die Stadt auf, der Sperrung zuzustimmen, und erhob Klage, als dies ausblieb. Auch dieses Verfahren blieb erfolglos: Ohne Sondernutzungserlaubnis kann die Öffentlichkeit nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung stärkt die freie Zugänglichkeit des öffentlichen Raums und setzt der wiederholten Blockade klare Grenzen.



Bedeutung für Verkehrssicherheit und Allgemeinheit
Für die Stadt ist das Urteil ein wichtiges Signal. Es bestätigt, dass der Schutz der Allgemeinheit und die Verkehrssicherheit auf Gehwegen Vorrang haben. Unzulässige Absperrungen gefährden Passanten, beeinträchtigen Barrierefreiheit und können Rettungswege behindern. Mit der schnellen Reaktion im Jahr 2021 und dem konsequenten Rechtsweg hat die Stadt die Nutzbarkeit des Gehwegs dauerhaft gesichert.

Weiteres Verfahren möglich
Der Kläger kann innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf Berufung stellen. Das Gericht hat jedoch festgehalten, dass Gründe für eine Zulassung nicht vorliegen. Das vollständige Urteil ist online abrufbar und dokumentiert die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung. (PM/bearbeitet durch Red)


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