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Pressemitteilung vom 02.09.2025    

Große Unterschiede bei Hundesteuer in Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer in Rheinland-Pfalz zeigt erhebliche regionale Unterschiede. Eine aktuelle Erhebung des Bunds der Steuerzahler Rheinland-Pfalz (BdSt) offenbart, wie stark die Kosten je nach Wohnort variieren können.

Hund an der Leine. (Foto: Frank Molter/dpa)

Rheinland-Pfalz. In den Kommunen von Rheinland-Pfalz schwankt die Höhe der Hundesteuer erheblich, wie eine Untersuchung des Bunds der Steuerzahler Rheinland-Pfalz (BdSt) unter den 50 größten Kommunen ergab. Während Hundehalter in Nieder-Olm 45 Euro und in Böhl-Iggelheim 50 Euro für ihren ersten Hund zahlen, verlangt die Landeshauptstadt Mainz stolze 186 Euro. Im vergangenen Jahr war dies laut BdSt der höchste Steuersatz bundesweit. An zweiter Stelle innerhalb von Rheinland-Pfalz liegt Ludwigshafen mit 145 Euro pro Hund.

Für einen zweiten Hund steigen die Gebühren häufig an. In Mainz kostet ein Zweithund 216 Euro - der höchste Satz im Land. Es folgen Worms mit 204 Euro und Ludwigshafen mit 180 Euro. Am günstigsten ist der Zweithund in Betzdorf mit jeweils 60 Euro.




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Für sogenannte Kampfhunde sind die Steuern in rheinland-pfälzischen Kommunen oft noch höher. Während einige Orte wie Montabaur keine spezielle Kampfhundesteuer erheben, verlangt Morbach im Hunsrück 1.250 Euro für den ersten Kampfhund. Auf Platz zwei folgt Ludwigshafen mit 840 Euro.

Der BdSt weist darauf hin, dass es in Rheinland-Pfalz auch Ausnahmen gibt. So gewähren 21 der 50 Kommunen Steuererleichterungen für Hunde aus örtlichen Tierheimen. Diese Erleichterungen können zeitlich begrenzt oder unbefristet sein. Auch Blindenhunde oder Tiere, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, können von der Steuer befreit sein.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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