Werbung

Pressemitteilung vom 30.08.2025    

Neuer IBAN-Abgleich: Schutz vor Betrug bei Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Donnerstag, 9. Oktober 2025, wird das Überweisen von Geld sicherer. Eine neue EU-Verordnung verpflichtet Banken, den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Doch wie genau funktioniert dieser Prozess und welche Folgen hat er für Bankkunden?

Foto: VZ NRW/adpic

Region. Viele Betrugsmaschen basieren darauf, Geldsummen nur vermeintlich an die rechtmäßigen Empfänger zu senden. In Wahrheit wird das Geld umgeleitet und landet auf Konten von Betrügern.

Die Opfer haben meist nur geringe Chancen, das Geld bei ihrer Bank zurückzuerhalten. Einer der Gründe: Eine Gesetzeslücke. Der Abgleich von IBAN und Empfängername war in der EU nicht vorgeschrieben.

Ab dem 9. Oktober 2025 ändert sich das. Dann sind Banken und Sparkassen verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung gilt dann für nahezu alle Überweisungen in Euro, egal ob per Online-Banking oder am Schalter, und auch für Echtzeitüberweisungen. Der Fachbegriff lautet "Verification of Payee" (VoP). David Riechmann, Bankenexperte der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, was die EU-Verordnung konkret im Alltag bedeutet.

Wie läuft die Überprüfung ab?
Das Verfahren wird im Hintergrund abgewickelt. Wenn eine Bank oder Sparkasse eine Überweisung zur Ausführung erhält, fragt sie bei der Bank des Empfängers ab, ob der eingetragene Name zur aufgeführten IBAN passt. Die Empfängerüberprüfung ist für alle EU-Staaten einheitlich geregelt. Die Banken prüfen zudem den Bankcode (BIC) und eine Referenznummer. Der Abgleich dauert nur wenige Sekunden. Wenn alles korrekt ist, also Name und Kontoinhaber zusammenpassen, erhalten die Zahler ein positives Signal, dass die Überweisung freigegeben werden kann.

Was passiert, wenn die Daten nicht übereinstimmen?

Bei kleinen Abweichungen, etwa durch Schreibfehler, ist vorgesehen, dass Zahler den tatsächlichen Namen des Kontoinhabers angezeigt bekommen. So kann geprüft werden, ob es sich um den richtigen Empfänger handelt. Fällt der Abgleich negativ aus, wird mit einem deutlichen Hinweis gewarnt. Dann sollte man eine Überweisung tatsächlich nicht freigeben - oder nur dann, wenn der Grund für die Abweichung bekannt ist und ein Betrugsversuch auszuschließen ist. Letzte Variante: Der Abgleich ergibt kein Ergebnis - denkbar etwa durch fehlende Daten oder technische Probleme. Zahler werden darüber informiert und müssen selbst entscheiden, ob es sinnvoll ist, die Überweisung dennoch freizugeben. Besser wäre es, dies zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.

Wie korrekt müssen die Empfängerangaben sein?
Grundsätzlich sollte man bei Überweisungen stets darauf achten, dass der Empfänger bekannt ist und die Kontodaten korrekt sind. Das gilt besonders für die Echtzeitüberweisung, die alle Geldinstitute ihren Kunden ebenfalls ab Oktober 2025 als Option anbieten müssen. Dabei entfallen die bisher üblichen Bearbeitungstage der Banken, das Geld ist sofort bei dem angegebenen Empfänger. Nicht stören sollten Abweichungen bei Umlauten im Namen oder bei Groß- und Kleinschreibung. Auch versehentliche Sonderzeichen, Satzzeichen, Mehrfach-Leerzeichen, Bindestriche oder andere Trennzeichen sollten kein Problem sein. Schreibfehler könnten jedoch ein negatives Prüfungsergebnis auslösen. Deshalb ist es bei Firmennamen ratsam, den Namen aus der Rechnung zu übernehmen, denn dort soll der vollständige Firmenname aus öffentlichen Registereinträgen genutzt werden. Auf die Rechtsform soll aber verzichtet werden können (AG, GmbH & Co).



Wichtig zu wissen: Wer eine Überweisung trotz Warnung ausführt, haftet selbst und kann die Bank oder Sparkasse nicht für den Schaden verantwortlich machen. Nur wenn der Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN übereinstimmen, übernimmt die Bank ab Oktober die Haftung, falls das Geld nicht beim Empfänger ankommt.

Welche Maschen werden dadurch unterbunden?

Fake-Rechnungen und der sogenannte Rechnungsbetrug können so verhindert werden. Dabei werden zum Beispiel bei ordentlichen Abrechnungen von Firmen durch gezielte Hacker-Angriffe die IBAN-Nummern ausgetauscht. Auch unseriöse Geldanlagen mit Festgeldanlagen oder Krypto-Investments werden damit erschwert, da dafür meist gehackte Konten beziehungsweise die von Finanzagenten genutzt werden, die mit dem angeblichen Anbieter nicht überstimmen dürften.

Was wird erfasst und was nicht?

Andere gängige Maschen wie Phishing, bei dem Täter Zugriff auf das Empfängerkonto erlangen oder die virtuelle Bankkarte der Opfer missbrauchen, werden durch den neuen IBAN-Abgleich nicht erfasst. Auch Lastschriften fallen derzeit nicht unter den IBAN-Abgleich, neue Daueraufträge und Terminüberweisungen hingegen schon. Das heißt, auch hier wird der Abgleich stattfinden, dafür kann man sie aber auch in Echtzeit ausführen lassen. Ausgenommen sind Überweisungen auf Papier, die nicht direkt am Bankschalter erfasst, sondern etwa in Überweisungskästen eingeworfen werden.

Weiterführende Informationen sind unter der Website der Verbraucherzentrale verfügbar:
Informationen zum sicheren Onlinebanking
Informationen zur Echtzeitüberweisung

(PM/Red)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Freimaurerloge Neuwied unterstützt Wäller Helfen e. V. mit großzügiger Spende

Die Freimaurerloge Neuwied hat dem Verein Wäller Helfen e. V. eine bedeutende finanzielle Unterstützung ...

Jetzt in Neuwied: Augmented Reality lässt Pfaue lebendig werden

In der Neuwieder Innenstadt gibt es eine neue Attraktion, die sowohl Einheimische als auch Besucher begeistert. ...

Hepatitis A breitet sich in Neuwied aus: Gesundheitsamt ergreift Maßnahmen

In Neuwied und Umgebung häufen sich die Fälle von Hepatitis A. Das Gesundheitsamt steht im ständigen ...

Bundesregierung beschließt steuerfreie Aktivrente ab 2026

Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt zur Unterstützung arbeitender Rentnerinnen und Rentner ...

Berufsinfoabend der Polizei Neuwied: Ein Blick hinter die Kulissen

Am 14. November 2025 öffnet die Polizei- und Kriminalinspektion Neuwied ihre Türen für alle, die sich ...

Fast 23 Tonnen Äpfel: Birkenhof-Brennerei startet erfolgreiche Aktion „Alter Apfel“

Bei der Mitmach-Aktion „Alter Apfel“ der Birkenhof-Brennerei wurden am Samstag (11. Oktober 2025) knapp ...

Weitere Artikel


Schwere Artillerie aus Linz am Rhein beim Fischerstechen in Raisting am Ammersee

Beim Fischerstechen in Raisting am Ammersee stellte sich die "Schwere Artillerie" aus Linz am Rhein einer ...

Webinar-Reihe der VHS Neuwied: Kompetenzen für die Frau von morgen

Die Volkshochschule Neuwied startet im September eine spannende Webinar-Reihe, die sich mit den Kompetenzen ...

Betrunken auf dem E-Scooter: Unfall in Neuwied

In den frühen Samstagmorgenstunden (30. August 2025) kam es in Neuwied zu einem Unfall mit einem E-Scooter. ...

Naturerlebnis im Stadtpark Bendorf: Familien entdecken die Welt der Bäume

Am Samstag, 13. September 2025, bietet die Stadt Bendorf ein besonderes Erlebnis für Naturfreunde an. ...

Sommerfest im Heinrich-Haus: Sport, Spaß und Gemeinschaft in Engers

Das Heinrich-Haus in Engers lädt am Sonntag, 14. September 2025, zum Sommerfest ein. Neben zahlreichen ...

PayPal-Panne: Was Nutzer jetzt wissen müssen

Ein technischer Fehler beim Online-Bezahlsystem PayPal sorgt für Unruhe unter den Nutzern. Der Bankenexperte ...

Werbung