Pressemitteilung vom 26.08.2025
Verkaufsstellen ignorieren Jugendschutz: Polizei startet Bußgeldverfahren nach Kontrolle
Bei einer angelegten Kontrolle am Montag (25. August 2025) in den Verbandsgemeinden (VGs) Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz aufgedeckt. Polizeischüler testeten die Verkaufsstellen auf ihre Einhaltung der Vorschriften.

VGs Bad Hönningen/Linz am Rhein/Unkel. Am Montagnachmittag (25. August) führte die Polizeiinspektion Linz am Rhein zusammen mit den Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel sowie dem Kreisjugendamt Neuwied eine umfassende Kontrolle zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch. Im Fokus standen Verkaufsstellen für Alkohol, Tabakwaren und andere jugendgefährdende Substanzen, die durch sogenannte "Testkäufe" überprüft wurden.
Dabei versuchten zwei 17-jährige Polizeischüler, in insgesamt 15 Verkaufsstellen jugendgefährdende Substanzen zu erwerben. In neun der kontrollierten Verkaufsstellen kam es tatsächlich zu einer Abgabe, was einer Beanstandungsquote von 60 Prozent entspricht. Häufig wurde nicht nach dem Alter der Käufer gefragt oder der Personalausweis verlangt.
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Laut Jugendschutzgesetz werden bei verbotswidriger Abgabe sowohl die Verkäufer als auch die Gewerbetreibenden sanktioniert. In allen neun Fällen, in denen eine Abgabe stattfand, wurde ein Bußgeldverfahren gegen die Gewerbetreibenden eingeleitet. Der Regelbußgeldsatz beträgt 1.000 Euro. Die Polizei betont, dass der Jugendschutz bereits an der Supermarktkasse beginnt und die Verkaufsstellen eine besondere Verantwortung tragen. Weitere Kontrollen werden angekündigt, die ebenfalls empfindliche Bußgelder nach sich ziehen könnten. (PM/Red)
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