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Nachricht vom 07.08.2025    

Amtsgericht Montabaur verhandelte sexuelle Belästigung im Gemüseladen

Von Wolfgang Rabsch

Alle waren pünktlich, doch zu einem Abschluss kam es nicht: Eine Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter am Amtsgericht Montabaur konnte am Donnerstag, 7. August, nicht wie geplant stattfinden. Der Prozess muss nun zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden, obwohl der Angeklagte und zwei Zeugen erschienen waren.

Amtsgericht Montabaur. Foto: Wolfgang Rabsch

Montabaur. Nachdem die Zeugen belehrt wurden und den Sitzungssaal verlassen hatten, machte der Angeklagte zunächst Aussagen zu seiner Person: Er ist türkischer Staatsbürger, 32 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Anschließend verlas der Vertreter der Staatsanwaltschaft Koblenz die Anklageschrift.

Was wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor?

Der Angeklagte soll im Spätherbst 2024 im Gemüseladen eines Freundes, in einer Stadt im Westerwaldkreis, den Inhaber des Geschäfts vertreten haben. Eine Kundin, die spätere Zeugin, hätte das Geschäft betreten und eingekauft. Plötzlich sagte der Angeklagte zu der überraschten Zeugin: "Ich will dich als zweite Frau" und zog die Zeugin an sich und versuchte sie zu küssen. In diesem Moment betrat ein weiterer Zeuge das Geschäft, daraufhin ließ der Angeklagte sofort von der Zeugin los. Die Zeugin bezahlte die eingekaufte Ware noch ordnungsgemäß und verließ danach den Gemüseladen.

Sexuelle Belästigung ist kein "Kavaliersdelikt"
Das es sich beim Vorwurf der sexuellen Belästigung um kein sogenanntes -"Kavaliersdelikt" handelt, ergibt sich aus dem Wortlaut des Paragrafen 184 i StGB. Dort heißt es: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist."

Da die Zeugin den Vorfall zur Anzeige brachte, benannte sie den Kunden aus dem Geschäft als Zeugen, der sich auch dazu bereit erklärte.

Hauptverhandlungstermin scheiterte an Sprachproblemen
Nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte, wurde der Angeklagte belehrt, sich zur Sache zu äußern oder auch keine Angaben zu machen. Jetzt traten plötzlich Sprachprobleme auf, als der Angeklagte in sehr gebrochenem Deutsch sagte: "Warum hat sie nicht gleich Polizei gerufen?" Auf Nachfrage des Vorsitzenden, wie es denn mit seinen Deutschkenntnissen stehen würde, erwiderte der Angeklagte, dass er die deutsche Sprache gut verstehen würde, aber er könne nur schlecht Deutsch sprechen. Der Vorsitzende war wegen dieser Aussage nicht besonders erfreut, denn er wies darauf hin, dass der Angeklagte zum Termin mit dem Hinweis geladen worden sei, dass ein Dolmetscher ebenfalls bei Gericht erscheinen wird, wenn der Angeklagte angesichts der Sprachprobleme dies für erforderlich halten würde. Doch das war seitens des Angeklagten nicht geschehen, er meinte nur, bisher habe ihm immer ein Kumpel beim Übersetzen geholfen.



Der Vorsitzende und der Vertreter der Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass unter diesen Umständen nicht verhandelt werden könne. Der Angeklagte, der in letzter Zeit mehrmals umgezogen ist, gab eine Anschrift als letzten Wohnort an, der in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sich befindet. Der Name der Straße, den er auf einen Zettel notierte, führte zu Irritationen, deshalb soll vom Amtsgericht Montabaur beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Wohnungsanfrage durchgeführt werden.

Neuer Termin von Amts wegen
Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und ein neuer Termin soll von Amts wegen bestimmt werden. Zum nächsten Termin sollen erneut der Angeklagte und die beiden Zeugen, sowie ein Dolmetscher für die persische Sprache geladen werden. Im Anschluss konnten der Angeklagte und die beiden Zeugen, den Sitzungssaal unverrichteter Dinge verlassen.

Im Nachgang nach diesem Termin erklärte der Vorsitzende in einem kurzen Gespräch mit dem WW-Kurier, dass er zurzeit damit beschäftigt sei, Rückstände aus seiner Abteilung abzuarbeiten und wahrscheinlich erst Anfang 2026 mit der Terminierung der neuen Sachen beginnen könne. Da aber zwischendurch auch öfter Termine ausfallen, würde er diese dadurch entstehenden Lücken, mit anderen Terminen ausfüllen. Wolfgang Rabsch


Mehr dazu:   Gerichtsartikel  
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