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Nachricht vom 04.05.2012    

Dierdorfer Bürger müssen für Kanalsanierung rückwirkend zahlen

„Inlinersanierung“ der letzten Jahre wird auf Anlieger umgelegt - Rat tat sich mit der Entscheidung schwer

Dierdorf. In der gestrigen (3.5.) Dierdorfer Stadtratssitzung wurde ein Thema ganz heiß und lange diskutiert. Es ging um den Investitionskostenanteil für Straßenflächen nach „Inlinersanierung“. Bei diesem neuen Verfahren wird der Kanal mit einer Kunststoffhaut ausgekleidet. Es spart enorme Kosten, da die Straße nicht aufgerissen werden muss und die Anwohner werden nicht belästigt. Sichtbar ist nur das Fahrzeug, das einige Tage an einem Kanaldeckel steht. Die Haltbarkeit der Maßnahme soll nach Auskunft der Fachleute 30 Jahre betragen.

Bei der "Inlinersanierung" der Kanäle muss nicht mehr gebuddelt werden. Foto: Wolfgang Tischler

Das Thema „Sanierung und Kosten“ war bei den Verbandsgemeindewerken nach einer Rechnungsprüfung aufgegriffen worden. Für die Sanierung, die einer Erneuerung gleich kommt, gilt es einen Investitionskostenanteil von den Gemeinden zu erheben. Diese geben die Kosten, entsprechend den Kostenanteilen eines Straßenausbaues, an die Anwohner weiter.

Die Problematik ist, dass diese Kostenanteile nun rückwirkend erhoben werden sollen. Es sind Straßen dabei, bei denen bereits Ende 2008 die Schlussrechnung gestellt wurde. Ratsmitglied Ulrich Hümmerich (CDU) monierte, dass die Bürger bislang über die Maßnahme und die entstehenden Kosten nicht informiert wurden.

Der anwesende Verbandsbürgermeister Bernd Benner führte aus, dass der Werksausschuss und die Werke über das Thema ein Jahr lang heftig diskutiert haben, ab welcher Höhe und ab welchem Sanierungsumfang Kosten an die Anlieger weitergegeben werden. Es gebe verschiedene Modelle und keine exakten gesetzlichen Vorschriften. Der Verbandsgemeinderat Dierdorf hatte auf Empfehlung des Werksausschusses dann beschlossen, dass ab einem Prozentsatz von 30 Prozent der von einer Verkehrsanlage sanierten Kanalstrecke der Investitionskostenanteil erneut anfällt.



„Inlinersanierung sind Investitionskosten, dies ist gerichtlich entschieden“, führte Bernd Benner aus. Die von Ratsmitgliedern geforderte kulante Handhabung sei den Gemeinden nicht möglich, da „Kommunen nicht auf ihnen zustehende Einnahmen verzichten dürften“, war von der Verwaltung zu hören.

Ulrich Schreiber (FDP) forderte, erst die Bürger zu informieren und dann zu beschließen. Bernd Benner versprach, die Bevölkerung entsprechend zu informieren und meinte zum Rat: „Für die Verwaltung ist es kein Ruhmesblatt.“ Die Bescheide sollen in Kürze verschickt werden.

Auf die Stadt Dierdorf kommen nach uns vorliegenden Informationen insgesamt 101.489,93 Euro zu. Welcher Anteil an die Anlieger weitergegeben werden kann, muss noch errechnet werden.

Folgende Straßen werden betroffen sein: In Wienau die Finken- und die Fliederstraße; in Elgert die Birken-, Buchen- und Erlenstraße; in Brückrachdorf die Straße „Am Kohlen“ und die Bergstraße und in Giershofen die Bochowstraße und die Straße „Auf den Viermorgen“.

Der Anteil der bei der Stadt verbleiben wird, muss wahrscheinlich über einen Nachtragshaushalt gedeckt werden. Wolfgang Tischler



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