Asiatische Hornisse breitet sich in Rheinland-Pfalz aus - Neue Regelungen für Nestbeseitigung
Die Asiatische Hornisse hat mittlerweile ganz Rheinland-Pfalz erobert und stellt eine Bedrohung für Honigbienen und Allergiker dar. Trotz dieser Risiken wird die Bekämpfung der Nester künftig eingeschränkt.

Rheinland-Pfalz. Die Asiatische Hornisse hat sich in ganz Rheinland-Pfalz verbreitet, wobei der Oberrheingraben weiterhin als Schwerpunkt gilt, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium bekannt gab. Das Bundesumweltministerium stuft die invasive Art seit März 2025 als etabliert in Deutschland ein. Diese Einstufung bedeutet, dass gemeldete Nester nicht mehr überall sofort beseitigt werden müssen. Dennoch übernimmt Rheinland-Pfalz vorerst bis zum 1. August die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Beseitigung von Nestern im öffentlichen Raum sowie auf Privatgrundstücken.
Entfernung auf eigene Kosten
Ab dem 1. August endet die Kostenübernahme durch das Umweltministerium. Grundstückseigentümer können die Nester zwar weiterhin freiwillig entfernen lassen, müssen dann aber selbst für die Kosten aufkommen. Das Landesumweltministerium warnt dringend davor, Nester eigenständig zu entfernen und empfiehlt, dies sachkundigen Personen, wie Schädlingsbekämpfern, zu überlassen. Im öffentlichen Raum liegt die Verantwortung ab dem 1. August bei der Ordnungsbehörde. In besonderen Fällen, etwa bei der Nähe zu Schulen, kann die Behörde auch auf Privatgrundstücken die Entfernung veranlassen und die Kosten übernehmen.
Gefahr für Allergiker
Die Asiatische Hornisse, ursprünglich aus Südostasien, wurde vermutlich 2004 über Importware nach Frankreich eingeschleppt und breitet sich seither in Europa aus. Seit 2016 steht sie auf der EU-Liste invasiver Arten. Ihre Präsenz gefährdet heimische Insekten wie Honigbienen und könnte wirtschaftliche Schäden im Obst- und Weinbau verursachen. Obwohl die Hornissenart, ebenso wie die Europäische Hornisse, als friedfertig gilt, stellen sie für allergisch reagierende Menschen eine potenzielle Gefahr dar.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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