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Nachricht vom 25.07.2025    

Debatte um Mindestlohn-Verfahren: Ministerin Schall fordert Überprüfung

Die Diskussion um das Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns ist neu entfacht. Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Dörte Schall (SPD) sieht Handlungsbedarf und fordert eine kritische Überprüfung der aktuellen Praxis.

Sozialministerin Dörte Schall auf dem Grünen Sofa. Foto: Helmut Fricke/dpa

Koblenz. Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Arbeitsministerin Dörte Schall sollte das derzeitige Verfahren zur Findung des Mindestlohns auf den Prüfstand gestellt werden. "Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass es so nicht funktioniert", erklärte Schall gegenüber der "Rhein-Zeitung". Sie regt an, darüber nachzudenken, ob der Mindestlohn gesetzlich festgelegt werden sollte, sich an einem Netto-Durchschnittswert orientieren oder weiterhin von einer Kommission bestimmt werden soll.

Derzeit wird die Entscheidung über den Mindestlohn von einer Kommission getroffen, die aus Arbeitgebern und Gewerkschaftern besteht und möglichst im Konsens einen Vorschlag für die Erhöhung macht. Zuletzt hatte diese Kommission empfohlen, den Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro.




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Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD im Bund wurde ein Mindestlohn von 15 Euro für 2026 als Ziel festgehalten. Matthias Miersch, mittlerweile SPD-Fraktionschef im Bundestag, hatte als damaliger SPD-Generalsekretär im April geäußert, der Mindestlohn könne auch gesetzlich festgelegt werden, wenn die Kommission von ihren Kriterien abweiche. Dies sei möglich, wenn "besondere ökonomische Umstände" vorliegen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte jedoch klar, dass er keine gesetzlichen Vorgaben für die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wünscht. Die Koalition habe sich darauf geeinigt, an der unabhängigen Mindestlohnkommission festzuhalten. Ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 sei erreichbar und wünschenswert, werde aber nicht gesetzlich verankert. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Gesellschaft  
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