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Pressemitteilung vom 19.07.2025    

Landwirtschaftliche Betriebe in Sorge: Mindestlohnerhöhung bedroht Existenz

In der Landwirtschaft wächst die Sorge vor den Folgen der geplanten Mindestlohnerhöhung. Thomas Richter, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau, sieht insbesondere die Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe gefährdet.

Foto: Pixabay

Koblenz. Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Thomas Richter, hat in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Erhöhung des Mindestlohns gewarnt.

Die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Mai 2025 sieht vor, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 in zwei Stufen anzuheben. Obwohl der empfohlene Mindestlohn zunächst unter 15 Euro pro Stunde bleibt, betrachtet Richter die Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2026 als erhebliche Bedrohung für viele landwirtschaftliche Betriebe, besonders im Obst-, Gemüse- und Weinbau.

"Schon jetzt kämpfen unsere Betriebe mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe. In den vergangenen fünf Jahren ist die Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst um bis zu 15 Prozent zurückgegangen", warnt Richter. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns würde diesen Trend verstärken und zahlreiche Betriebe zur Aufgabe zwingen, was dramatische Folgen für Arbeitsplätze im ländlichen Raum hätte.

Forderung nach saisonaler Ausnahme vom Mindestlohn

Richter fordert eine differenzierte Regelung: Für saisonale Beschäftigungen solle weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gelten. Sollte der gesetzliche Mindestlohn zukünftig auf über 16,03 Euro brutto pro Stunde steigen, solle für saisonale Tätigkeiten ein Satz von 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gelten. Diese Regelung sei notwendig, um bäuerliche Familienbetriebe und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland zu sichern. "Andernfalls droht nicht nur ein Rückzug der Landwirtschaft aus bestimmten Kulturen, sondern auch der Verlust regionaler Arbeitsplätze und eine verstärkte Abhängigkeit von Importen - oftmals aus Ländern mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards", so Richter weiter.



Selbstversorgungsgrad sichern - Klimaschutz stärken
Richter betont zudem das Ziel der Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse auszubauen. Dieses Ziel werde durch die geplanten Maßnahmen gefährdet. Eine faire und realitätsnahe Ausgestaltung des Mindestlohns könne nicht nur regionale Strukturen erhalten, sondern auch klimaschädliche Transporte und Importe vermeiden. (PM/Red)


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