Pressemitteilung vom 19.07.2025
Rheinland-Pfalz erteilt 27 Genehmigungen für Cannabis-Clubs
Seit Juli letzten Jahres dürfen in Deutschland Cannabis-Clubs gegründet werden. Rheinland-Pfalz hat dabei eine führende Rolle übernommen. Doch was genau ist erlaubt und welche Anträge wurden bereits bearbeitet?

Mainz. Seit der Einführung des Cannabisgesetzes im April vergangenen Jahres sind in Rheinland-Pfalz 27 Anträge zur Gründung von Cannabis-Clubs genehmigt worden. Dies teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit.
Damit liegt Rheinland-Pfalz hinter Nordrhein-Westfalen mit 83 und Niedersachsen mit 55 Genehmigungen an dritter Stelle bundesweit. Zwei Anträge wurden abgelehnt und einer zurückgezogen. Weitere 18 Anträge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Insgesamt wurden deutschlandweit bisher 293 Clubs genehmigt und mindestens 27 Anträge abgelehnt.
Im Februar 2024 verabschiedete die Ampelkoalition das sogenannte Cannabisgesetz, das am 1. April desselben Jahres in Kraft trat. Es erlaubt den Besitz, privaten Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene. Seit dem 1. Juli dürfen auch Cannabis-Clubs genehmigt werden. Diese Clubs sind befugt, unter staatlicher Kontrolle und strengen Auflagen Cannabis anzubauen und an Mitglieder abzugeben.
Die Anbauvereinigungen dürfen pro Kalendermonat maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge oder eine Kombination aus fünf Samen und Stecklingen weitergeben. Diese Weitergabe ist ausschließlich an Mitglieder oder Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind untersagt. (dpa/bearbeitet durch Red)
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