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Nachricht vom 15.07.2025    

Rheinland-Pfalz: AfD-Mitgliedschaft und der Zugang zum öffentlichen Dienst

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat mit seiner Ankündigung, AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren, landesweit für Diskussionen gesorgt. Die Reaktionen reichen von scharfer Kritik bis hin zu rechtlichen Bedenken.

Plenarsitzung Landtag Rheinland-Pfalz (Foto: Arne Dedert/dpa)

Mainz. Mit seiner jüngsten Ankündigung hat der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) bundesweit Aufsehen erregt: AfD-Mitgliedern soll der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt werden. Diese Maßnahme stieß auf heftige Kritik aus der Opposition, von Fachleuten und sogar aus den Reihen der eigenen Partei. Das Innenministerium betonte daraufhin, dass weiterhin eine Einzelfallprüfung gelten solle.

Die geplante Änderung sieht vor, dass Bewerber im Einstellungsverfahren schriftlich ihre Verfassungstreue erklären müssen. Sie dürfen keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. Eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue soll noch im Juli veröffentlicht werden. Neu ist die Aufnahme der AfD in die Liste extremistischer Gruppen.

Zweifel an der Verfassungstreue könnten auch zukünftig im Einzelfall ausgeräumt werden, so das Ministerium. Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland betont: "Wenn das Ministerium jetzt doch eine Einzelfallprüfung durchführen will, bestehen rechtlich keine Bedenken." Die anfängliche Kommunikation des Ministeriums hatte jedoch den Eindruck eines pauschalen Verbots hinterlassen, was zu Kritik führte.

Einzelfall
Die Pressestelle des Innenministeriums erklärte, es sei nichts geändert worden, und verwies auf eine Pressemitteilung vom 10. Juli 2025. Darin heißt es, dass Bewerber, die die Erklärung verweigern oder Zweifel an ihrer Verfassungstreue nicht ausräumen können, nicht eingestellt werden. Die Einzelfallprüfung bleibe entscheidend.

Experte Wieland erklärt, dass AfD-Mitglieder sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch auf eine Einzelfallprüfung haben. Wie diese konkret abläuft, bleibt offen und hängt vom individuellen Fall ab.



Alleingang von Rheinland-Pfalz
Der Alleingang von Rheinland-Pfalz in dieser Frage sei juristisch zulässig, so Wieland. Politisch klug sei der Schritt jedoch fraglich. Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer zeigte sich enttäuscht über Eblings Vorgehen, da zuvor eine gemeinsame Linie zwischen Bund und Ländern angestrebt worden war.

"Im Ergebnis herrsche große Einigkeit darüber, dass wir noch vor einer Gerichtsentscheidung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen. Diese sollte unter anderem regeln, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen wird, nachdem der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als 'gesichert rechtsextrem' eingestuft hatte. Leider hat diese Vereinbarung keine 14 Tage gehalten", kritisierte Mäurer deutlich.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD zur 'gesichert rechtsextremistischen Bestrebung' hochgestuft. Die Partei wehrt sich juristisch dagegen, die Einstufung liegt deshalb vorerst wieder auf Eis.

Opposition und Reaktionen
CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger kritisierte das Hin und Her um den Ausschluss von AfD-Mitgliedern als "Brandbeschleuniger". Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier sprach von einem Rückzug des Innenministers angesichts der Kritik. AfD-Partei- und Fraktionschef Jan Bollinger forderte Eblings Rücktritt.

Justizminister Philipp Fernis (FDP) stellte klar, dass abgelehnte Bewerber den Rechtsweg beschreiten können. Gerichte entscheiden unabhängig von politischem Einfluss nach Gesetzen und Verfassung über die Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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