Pressemitteilung vom 11.07.2025
Neue Verordnung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst sorgt für Diskussionen
In Rheinland-Pfalz führt die Entscheidung, Mitglieder der AfD vom öffentlichen Dienst auszuschließen, zu kontroversen Debatten. Experten erwarten juristische Auseinandersetzungen und warnen vor möglichen Pauschalverdächtigungen.

Mainz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat beschlossen, AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren. Politikwissenschaftler Uwe Jun sieht darin ein Risiko und rechnet mit juristischen Überprüfungen.
Sollte die Entscheidung rechtlich nicht haltbar sein, könnte dies der AfD in die Karten spielen. "Es ist für keine Regierung erfreulich, wenn sie eine wichtige Entscheidung korrigieren muss", so Jun. Die CDU kritisiert, dass man erst die gerichtliche Entscheidung hätte abwarten sollen, ob die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei rechtlich haltbar sei. Dennoch wollte das Land ein Zeichen gegen politischen Extremismus setzen.
Vorschrift gilt vermutlich noch im Juli
Die neue Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, was noch im Juli erwartet wird. Eine genaue Datumsangabe fehlt jedoch laut Innenministerium.
Auf einer aktualisierten Liste extremistischer Organisationen, Stand 4. Juni, finden sich neben rechtsextremen auch linksextreme Gruppen sowie islamistische Vereinigungen. Darunter sind bekannte Organisationen wie die PKK und die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP).
Der Beamtenbund dbb unterstützt die Entscheidung und betont, dass nur Personen, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, im öffentlichen Dienst arbeiten sollten. Auch wenn die Aufnahme der AfD auf der Liste rechtlich anfechtbar sei, wird das Vorgehen als wichtiges Signal gewertet. Besonders Beamte stünden in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat.
Polizeigewerkschaft warnt vor Klima des Misstrauens
Die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz warnt jedoch vor einem Klima des Misstrauens. GdP-Landeschefin Aline Raber mahnt, dass Beschäftigte Rückhalt brauchen und nicht pauschal verdächtigt werden sollten. Eine Mitgliedschaft in einer umstrittenen Partei könne rechtlich problematisch sein, insbesondere hinsichtlich der Beweislastumkehr.
In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell 248.635 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, darunter Beamte, Richter und Soldaten. Die AfD verzeichnete Ende letzten Jahres 3.271 Mitglieder im Land, ein Plus von 32,48 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bislang gab es am Verwaltungsgericht Trier kein Disziplinarverfahren wegen einer AfD-Mitgliedschaft.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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