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Pressemitteilung vom 07.07.2025    

IHK kritisiert gesplittete Grundsteuer in Rheinland-Pfalz

Die Einführung gesplitteter Grundsteuerhebesätze hat in Rheinland-Pfalz zu kontroversen Diskussionen geführt. Eine veröffentlichte Auswertung der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zeigt, dass viele Kommunen bereits unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien beschlossen haben.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz legte eine Auswertung vor, die die Auswirkungen der neuen Grundsteuerregelungen untersucht. Seit Februar dürfen Kommunen in Rheinland-Pfalz gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B einführen. Bis zum 30. Juni konnten diese rückwirkend zum 1. Januar festgelegt werden. Inzwischen haben zwölf von 41 Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, darunter Städte wie Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern und Neuwied, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien beschlossen.

Die festgelegten Hebesätze für gewerblich genutzte Grundstücke sind häufig doppelt so hoch wie jene für Wohngrundstücke. So verzeichnet Betzdorf den höchsten Hebesatz für Gewerbegrundstücke mit 1.560 Prozent, während er für Wohngrundstücke bei 840 Prozent liegt. In Neuwied und Bingen beträgt der Hebesatz für Gewerbeimmobilien 1.400 bzw. 1.200 Prozent, im Vergleich zu 610 bzw. 465 Prozent für Wohnimmobilien. Mindestens zwei weitere Kommunen planen ebenfalls die Einführung gesplitteter Hebesätze.

Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, kritisiert die Entwicklung: "Die Einführung gesplitteter Grundsteuerhebesätze hat eine Steuererhöhungsspirale in Gang gesetzt, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Kommunen auswirkt. Betriebe werden in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage weiter geschwächt, die Planungssicherheit sinkt." Er fordert, die gesplitteten Hebesätze rückgängig zu machen und moderate Realsteuer-Hebesätze beizubehalten, da sie einen wichtigen Standortvorteil darstellen.




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Die Analyse der IHK zeigt zudem, dass die politisch versprochene aufkommensneutrale Wirkung der Grundsteuerreform nicht eingetreten ist. Viele Kommunen streben Mehreinnahmen an und erhöhen die Hebesätze über das rechnerisch aufkommensneutrale Niveau hinaus. Rössel betont abschließend: "Während auf Bundesebene Entlastungen für Unternehmen und die Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen auf der Agenda stehen, steigen gleichzeitig auf kommunaler Ebene die Belastungen." (PM/Red)



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