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Pressemitteilung vom 03.07.2025    

Rheinland-Pfalz reformiert die Regelung zum Alterspräsidenten

Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat seine Geschäftsordnung geändert. Künftig wird der Alterspräsident nicht mehr der älteste Abgeordnete, sondern der mit den meisten Dienstjahren sein. Diese Entscheidung fiel nach einer kontroversen Sitzung im Thüringer Landtag und soll ähnliche Vorfälle verhindern.

Landtag Rheinland-Pfalz. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Rheinland-Pfalz. Alterspräsident des rheinland-pfälzischen Landtags wird künftig nicht mehr der älteste Parlamentarier des Hauses, sondern derjenige mit den meisten Abgeordnetenjahren. Dies beschloss der Landtag mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der CDU-Fraktion sowie der Freien Wähler, während die AfD dagegen stimmte. Der Alterspräsident leitet unter anderem konstituierende Sitzungen des Landtags.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Marcus Klein, erklärte, dass das "traurige Schauspiel" bei der Eröffnungssitzung im Thüringer Landtag Handlungsbedarf gezeigt habe. In Erfurt hatte der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler im letzten Jahr keine Wortmeldungen oder Anträge zugelassen, was zu einem Stillstand führte. Experten warfen ihm Rechtsbruch vor. Klein bezeichnete die Vorgänge als unwürdig und verwerflich und betonte, dass die neue Regelung solche Situationen in Rheinland-Pfalz verhindern solle.



Carl-Bernhard von Heusinger von den Grünen und Marco Weber von der FDP unterstützten die Änderungen und verwiesen auf die demokratische Bedeutung konstituierender Sitzungen. Von Heusinger nannte die Ereignisse in Thüringen eine bewusste parteipolitische Instrumentalisierung, während Weber meinte: "Alter alleine ist kein Garant für Weisheit und schon gar nicht für demokratische Kompetenz."

Der AfD-Abgeordnete Damian Lohr kritisierte die Änderung als politisches Kalkül, das eine Tradition über Bord werfe. Bisher war Cornelia Willius-Senzer (81) von der FDP Alterspräsidentin. Mit den meisten Dienstjahren kann der CDU-Abgeordnete Gerd Schreiner aufwarten, der seit dem 1. Mai 1997 im Landtag sitzt.

Zusätzlich zur Regelung des Alterspräsidenten ermöglicht die geänderte Geschäftsordnung, dass Ausschussvorsitzende künftig mit einfacher Mehrheit abberufen werden können.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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