Werbung

Pressemitteilung vom 01.07.2025    

Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung? Worauf Mieter jetzt achten müssen

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Doch halten sich alle Vermieter an diese Regelung? Ein Jahr nach der Gesetzesänderung sollten Mieter ihre Abrechnungen genau prüfen.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. Seit dem 1. Juli 2024 ist es Vermietern nicht mehr erlaubt, die Kosten für einen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf die Mietparteien umzulegen. "Ein Jahr nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs zeigt sich, ob Vermieter die Gesetzesänderung korrekt umgesetzt haben", erklärt Erolg Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Er rät dazu, die aktuelle oder kommende Nebenkostenabrechnung sorgfältig zu prüfen - insbesondere in Mehrfamilienhäusern, in denen Kabelfernsehen bisher als Sammelposten abgerechnet wurde.

Seit einem Jahr dürfen Kabelkosten nicht mehr umgelegt werden
In der Vergangenheit war der Kabelanschluss oft Bestandteil der Wohnungs-Infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Die Abrechnung erfolgte über die Nebenkosten, da Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den jeweiligen Kabelnetzbetreibern hatten. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Juli 2024 können viele Haushalte nun selbst entscheiden, wie sie fernsehen möchten - sei es über Internet-TV, Streamingdienste, Antenne oder Satellit.



Seit diesem Datum dürfen Kabelkosten nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Findet man dennoch entsprechende Gebühren in der Abrechnung, sollte man aktiv werden. Wichtig ist, den Abrechnungszeitraum genau zu betrachten: Betrifft die Abrechnung anteilig Monate vor und nach dem 1. Juli 2024, dürfen Kabelkosten nur bis einschließlich Juni 2024 enthalten sein. Ab Juli ist eine Umlage unzulässig.

Frist für Widerspruch beträgt 12 Monate
Sollten Vermieter unrechtmäßig Kabel-TV-Gebühren veranschlagt haben, steht Mietern das Recht zu, Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Dieser sollte schriftlich erfolgen und die konkreten Gründe klar benennen, in diesem Fall die unrechtmäßige Berechnung von Kabel-TV-Gebühren über den 1. Juli 2024 hinaus. Die Frist für den Widerspruch beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Zu viel gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. (PM/Red)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Ratgeber


Biomüll im Sommer: So bleibt die Tonne geruchsarm

Im Sommer kann die Biotonne schnell zur Geruchsbelästigung werden und Insekten anziehen. Doch mit einigen ...

Beziehungszufriedenheit: Warum Schwankungen ganz normal sind

In romantischen Beziehungen ist es keine Seltenheit, dass die Zufriedenheit schwankt. Eine neue Studie ...

Grüne Dächer: Effektiver Schutz gegen Hitze und Regen

Die Verbraucherzentrale NRW hebt die zahlreichen Vorteile von Dachbegrünungen in urbanen Gebieten hervor. ...

Trockenheit in Rheinland-Pfalz: Fünf Tipps zum Schutz von Natur und Tieren

Die anhaltende Trockenheit stellt eine Herausforderung für die Natur und Tierwelt in Rheinland-Pfalz ...

Nachhaltige Gärten: So überstehen sie heiße Sommer

Angesichts zunehmender Wetterextreme in den Sommermonaten wird die Pflege von Gärten immer anspruchsvoller. ...

Ostereier ohne Ende - Wie viele Eier am Tag sind noch gesund?

Jedes Jahr an Ostern stellen sich viele Menschen die Frage, wie viele Ostereier man mit gutem Gewissen ...

Weitere Artikel


Leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz im Juni

Im Juni verzeichnete Rheinland-Pfalz einen leichten Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Trotz dieser Entwicklung ...

Angst vor dem schwarzen Hund in der Abtei Rommersdorf

Das NN Theater Köln inszenierte am Montagabend, 30. Juni im idyllischen Englischen Garten eine nebelumwaberte ...

DAK-Gesundheit bietet Hitze-Hotline in Montabaur an

In Montabaur wird am 2. Juli eine spezielle Hotline der DAK-Gesundheit geschaltet, um über den Umgang ...

Klimafreundlicher Naschgarten in Bad Honnef lädt zum Ernten ein

In Bad Honnef gibt es eine neue Attraktion: Ein Naschgarten, der von der Initiative #WirfürsKlima angelegt ...

Sommerferien in Rheinland-Pfalz: Tipps für stressfreie Reisen und Urlaubssicherheit

Der Beginn der Sommerferien am 7. Juli bedeutet für viele Familien in Rheinland-Pfalz nicht nur Erholung, ...

Großrazzia gegen Cannabis-Bande in Rheinland-Pfalz und Nachbarländern

Ein bedeutender Schlag gegen die Drogenszene ist der Polizei bei einer länderübergreifenden Aktion gelungen. ...

Werbung