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Pressemitteilung vom 27.06.2025    

Landesklimaschutzgesetz in Rheinland-Pfalz sorgt für Diskussionen in der Energiebranche

Das geplante Landesklimaschutzgesetz in Rheinland-Pfalz stößt auf Kritik. Landtagsabgeordneter Stephan Wefelscheid und der Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußern Bedenken über die Auswirkungen auf die Energieversorger im Bundesland.

v.l. Horst Meierhofer, Stephan Wefelscheid und Malte Buch (Fachbereichsleiter Energie
LDEW). (Foto: Claas Osterloh)

Koblenz. Am Mittwoch, 2. Juli, steht das neue Landesklimaschutzgesetz zur Abstimmung im rheinland-pfälzischen Landtag. Dieses Gesetz sieht vor, dass das Bundesland bereits im Jahr 2040 Klimaneutralität erreichen soll - fünf Jahre früher als vom Bund vorgesehen. Der Gesetzentwurf fordert die Festlegung von Sektorzielen und Handlungsfeldern zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

Stephan Wefelscheid, Landtagsabgeordneter aus Koblenz, kritisierte den Entwurf schon bei dessen Einbringung im April scharf. Er befürchtet negative Auswirkungen auf die Energiebranche, insbesondere angesichts des aktuellen Handelskonflikts mit den USA. Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben sich nun in einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt, um vor den möglichen Folgen für den Wirtschaftsstandort zu warnen. Auch der Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. (LDEW) hat diesen Brief unterzeichnet.



Horst Meierhofer, Geschäftsführer des LDEW, äußerte im Gespräch mit Wefelscheid Bedenken bezüglich der Zeitspanne von 2040 bis 2045. "Aufgrund der Formulierungen des Gesetzentwurfs ist zu befürchten, dass beispielsweise Baugenehmigungen für Investitionen, die zwar dem Bundes-, nicht aber dem Landesziel entsprechen, versagt werden", so Meierhofer. Dies könnte dazu führen, dass Investitionen in andere Bundesländer verlagert werden, wo mehr Planungssicherheit besteht.

Wefelscheid teilt diese Sorgen und betont, dass die Energiebranche bereits jetzt mit den Zielen des Bundes große Investitionen in Infrastruktur leisten muss. Eine Vorverlegung dieser Investitionen um fünf Jahre würde die Kosten erheblich steigern, was letztlich die Endverbraucher belasten könnte. Er fordert eine klare Stellungnahme von Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. (PM/Red)


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