Pressemitteilung vom 23.06.2025
Trockenheit im Kreis Neuwied: Behörden mahnen zur Rücksicht bei Wasserentnahmen
Die anhaltende Trockenheit im Kreis Neuwied führt zu sinkenden Wasserständen in Fließgewässern. Die Kreisverwaltung ruft alle Bürger dazu auf, Wasserentnahmen zu unterlassen, um die Ökologie der Bäche und Flüsse zu schützen.

Neuwied. Die Kombination aus fehlenden Niederschlägen und hohen Temperaturen hat spürbare Folgen für die heimische Natur. Neben der Belastung für Pflanzen, Gärten, Felder und Wälder sind insbesondere die Fließgewässer betroffen. Die Wasserstände sinken, während die Verdunstung zunimmt. Das Kreis-Umweltreferat warnt vor gravierenden Folgen für Tiere und Pflanzen, die auf die Lebensräume in und an den Gewässern angewiesen sind. Bereits jetzt sind kleinere Bäche und quellnahe Oberläufe teilweise ausgetrocknet oder bestehen nur noch aus dünnen Rinnsalen.
Wasserentnahme verschärft die Situation
Die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern ist in Deutschland grundsätzlich in geringem Umfang erlaubt. Sie fällt unter den sogenannten Gemeingebrauch, solange keine besonderen Belange beeinträchtigt werden. Dennoch sind gesetzliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Diese beinhalten, dass der Wasserhaushalt geschützt, die Leistungsfähigkeit erhalten und eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften vermieden werden muss. Bei anhaltender Trockenheit steigt die Verantwortung der Nutzer. Es sind zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, um die Wasserqualität und die Verfügbarkeit für alle zu sichern.
Appell der Kreisverwaltung Neuwied
Das Umweltreferat und die Untere Wasserbehörde bitten alle Bürger, auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten. Auch das Stauen von Wasser mit Brettern oder Steinen in Bachläufen ist nicht erlaubt und kann dem Gewässer mehr schaden als nützen. Die Behörde wurde in den letzten Tagen verstärkt auf Missstände aufmerksam gemacht. Daher sind in den kommenden Monaten Kontrollen an den innerörtlichen Bachstrecken vorgesehen. Verstöße gegen die geltenden Wasserrechte können mit Bußgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.
Mögliche weitere Maßnahmen bei anhaltender Trockenheit
Sollte die Trockenperiode weiter andauern, behält sich die Untere Wasserbehörde vor, eine befristete Allgemeinverfügung zu erlassen. Diese könnte die Wasserentnahme im Rahmen des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs an allen Oberflächengewässern im Landkreis Neuwied untersagen. Ausgenommen davon wären notwendige Wasserentnahmen für den Brandschutz. Die Kreisverwaltung setzt jedoch auf die Einsicht der Bevölkerung und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten.
Erreichbarkeit der Unteren Wasserbehörde
Für Fragen und weitere Informationen steht die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 02631-803296 oder 02631-803381 erreichbar. Die Verwaltung bittet darum, sparsam mit den Wasserreserven umzugehen und Rücksicht auf die Natur zu nehmen. (PM/Red)
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