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Nachricht vom 21.06.2025    

Nicole nörgelt … über rücksichtslose Radfahrer und ungenutzte Radwege

Von Nicole

GLOSSE | Werden im Normalfall ja immer die bösen Autofahrer von den Radfahrern, die ja alle Gutmenschen sind, als rücksichtslos beschimpft, so kann man den Spieß auch einfach mal umdrehen.

(Symbolfoto)

GLOSSE! Es werden immer mehr Radwege gebaut und trotzdem wird immer weiter gefordert, dass Radfahrer in Städten Vorrangwege benötigen und dass doch alle anderen Verkehrsteilnehmer viel härter für rücksichtsloses Verhalten gegen Radfahrer bestraft werden müssen. Doch wer ist hier der, der sich rücksichtslos im Alltag verhält. Ich kenne zahlreiche Beispiele dafür, dass Autofahrer eher von Radfahrern genötigt werden als umgekehrt.

Radwege dürfen auch genutzt werden
Die von irgendwelchen Aktivisten, die meistens selbst einen überbreiten SUV in der Garage stehen haben, geforderten Radwege werden dann von der Politik genehmigt und mit Steuergeldern gebaut. Alles schön und gut, aber wenn es doch parallel zur Straße schon einen Radweg gibt, dann darf der bitte auch genutzt werden. Dann müssen doch nicht alle auf der Straße Rad fahren. Und ja, auch die ganzen verkappten Rennradprofis brechen sich keinen Zacken aus der Krone, wenn sie sich auf dem Radweg statt auf der Straße bewegen. Und wenn da eben auf diesem Radweg Familien und langsamere Radfahrer unterwegs sind, dann müssen eben auch die Rennradfahrer zwischendurch Rücksicht nehmen. Auf der Straße zwingen sie ja schließlich auch die Autofahrer zur Rücksichtnahme.

1,50 Meter Abstand beim Überholen
Zum Schutz der Radfahrer gilt, dass Autofahrer nur dann überholen dürfen, wenn sie mindestens einen Abstand von 1,50 Meter einhalten können, denn schließlich sitzt der arme Radfahrer ja völlig ungeschützt und oft genug auch ohne Helm und mit Flip-Flops an den Füßen auf seinem Rad. Also muss der böse Autofahrer bitte entsprechend Abstand halten, wenn er an dem Radfahrer, der munter in der Mitte der Fahrbahn fährt, weil es am Rand ja eher verschmutzt ist, vorbei möchte. Da es auf den meisten, oft kurvenreichen Landstraßen fast unmöglich ist, diesen Abstand einzuhalten, bleiben dem Autofahrer, der übrigens mit seiner Kfz-Steuer den Erhalt und Ausbau der Straßen und selbstverständlich auch der Radwege finanziert, zwei Möglichkeiten.
Erstens: er zuckelt auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause mit stolzen zwölf Stundenkilometern hinter dem Radfahrer her. Dieser kommt natürlich auf gar keinen Fall auf die Idee, am nächsten Parkplatz oder in einer Bucht mal kurz rechts abzubiegen und die inzwischen auf 30 Autos angewachsene Schlange vorbeizulassen. Warum auch – schließlich ist er ja nach seiner Meinung im Recht.
Zweitens: irgendwann platzt dem Autofahrer, der so mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu spät zur Arbeit kommt, der Kragen und er überholt mit weniger als dem vorgegebenen Abstand. Dann muss er leider damit rechnen, dass ihm irgendwann eine Anzeige des Radfahrers ins Haus flattert.



Die Straßenverkehrsordnung gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer
Ganz im Gegensatz zur landläufigen Meinung gilt die Straßenverkehrsordnung nicht exklusiv für Autofahrer, diese Regeln wurden für alle Verkehrsteilnehmer gemacht. Damit müssen sich auch Radfahrer, Fußgänger und sogar die scheinbar außerhalb des Rechtsraumes existierenden E-Scooter-Fahrer an die geltenden Gesetze halten. Also, liebe Rad- und E-Scooter-Fahrer, rote Ampeln sind auch für euch alle rote Ampeln, nicht nur für die Autofahrer. Wenn die Ampel an der Kreuzung rot ist, bleiben Sie bitte gefälligst genauso stehen und warten, wie alle anderen. Auch eine Rettungsgasse in der Stadt ist für Sie keine Aufforderung, schön an allen stehenden Autos vorbeizufahren und euch durch den Verkehr zu schlängeln. Fußgängerzonen, die von Autos nicht befahren werden dürfen, sind auch keine Rennstrecken für Fahrräder und E-Scooter. Da wird bitte abgestiegen und geschoben. Und auch der berühmte rote Fahrradvorrangstreifen, den es ja inzwischen in vielen Städten entlang viel befahrener Straßen gibt, ermächtigt die Radfahrer nicht, Sondersignalfahrzeuge zu behindern, rote Ampeln oder Stoppschilder zu ignorieren und Vorfahrtsregeln zu missachten.

Und ganz zum Schluss – wenn irgendwo am Straßenrand oder auf dem Bürgersteig Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr stehen, könnte es sein, dass diese Leute dort gerade arbeiten und dann wäre es total super, wenn Sie diese Menschen nicht fast über den Haufen fahren. Diese Leute könnten nämlich auch die sein, die Ihnen irgendwann zu Hilfe kommen müssen, wenn Sie mit besagten Flip-Flops von der Pedale abrutschen und Sie sich ohne Helm auf dem Asphalt ablegen.

In diesem Sinne, liebe Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und auch Autofahrer, versuchen Sie es doch einfach mal alle mit einem wenig mehr gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis. Damit wäre bestimmt allen geholfen.

Ihre Nicole

Definition einer Glosse
Als Glosse wird ein kurzer journalistischer Text bezeichnet, in dem sich der Autor mit aktuellen Nachrichten auf satirische Art und Weise auseinandersetzt. Die Themen einer Glosse können sowohl gesellschaftlich wichtig als auch witzig oder kurios sein.



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Lokales: Puderbach & Umgebung
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