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Nachricht vom 19.04.2012    

Rasen mähen ja - aber nicht zur falschen Zeit

Bad Hönningen. Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden. Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen erklärt dazu:

„Im Rahmen der Novellierung des Landes-Immissionsschutzgesetzes sind die Bestimmungen über den Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten vereinfacht worden.

Der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten ist an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr nicht erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb sogar ganztägig zu unterlassen.

Das Betriebsverbot am Mittag gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler unterliegen wie bisher auch Sonderregelungen. Sie dürfen an Werktagen in der Mittagszeit sowie von 17 bis 9 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden.

In Industrie- und Gewerbebetrieben gelten diese Betriebsverbote nicht.“


Lokales: Bad Hönningen & Umgebung
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