Pressemitteilung vom 12.06.2025
Abfallgebühren im Kreis Neuwied: Wichtige Frist am 30. Juni
Im Kreis Neuwied steht der jährliche Zahlungstermin für die Abfallgebühren bevor. Der Vorstand der Abfallwirtschaft, Jörg Schwarz, erklärt, was Bürger beachten sollten, um Mahngebühren zu vermeiden.

Neuwied. "Zum 30. Juni werden die jährlichen Abfallgebühren fällig - der Dauergebührenbescheid behält seine Gültigkeit, sofern sich unterjährig nichts geändert hat", so Jörg Schwarz, Vorstand der Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR. Auch im Jahr 2025 bleiben die Gebühren unverändert, wie bereits in den Vorjahren. Ein neuer Gebührenbescheid wird nicht versendet. "Der zuletzt zugesendete Dauergebührenbescheid behält, wie bereits in den letzten Jahren mitgeteilt, auch in 2025 seine Gültigkeit, sofern sich an den Berechnungsgrundlagen seither nichts geändert hat", erklärt Schwarz.
Sollten sich unterjährig Änderungen ergeben, etwa durch Zu- oder Wegzüge, wurden entsprechende Änderungsbescheide zugesandt. Diese behalten ihre Gültigkeit bis zur nächsten Änderung. Um den jährlichen Zahlungstermin nicht zu verpassen, empfiehlt Jörg Schwarz die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. "Das ist am einfachsten, es wird nichts vergessen und die Zahlungen werden zum Fälligkeitstermin rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht", erläutert Schwarz. So können Mahnungen und damit verbundene Gebühren vermieden werden.
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Die Erteilung des SEPA-Mandats ist jederzeit möglich, und der Starttermin kann individuell gewählt werden. Das notwendige Formular ist auf der Homepage der Abfallwirtschaft verfügbar oder als Anlage zum Gebührenbescheid beigefügt. Zudem weist Jörg Schwarz auf die Abfall-App hin, die eine automatische Erinnerung an Abfuhrtermine ermöglicht und die Anmeldung von Sperrmüll erleichtert. (PM/Red)
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