Pressemitteilung vom 05.06.2025
Keine Entschädigung für verpassten Flug am Flughafen Hahn
Ein Gerichtsurteil in Koblenz sorgt für Klarheit: Ein Fluggast, der seinen Flug aufgrund vermeintlich zu langer Sicherheitskontrollen am Flughafen Hahn verpasste, erhält keine Entschädigung.

Koblenz. Ein Passagier hat vor dem Landgericht Koblenz eine Klage verloren, mit der er eine Entschädigung für einen verpassten Flug forderte. Der Mann hatte behauptet, die Sicherheitskontrollen am Flughafen Hahn seien im Mai 2023 so langsam gewesen, dass er und seine Ehefrau ihren Flug nach Thessaloniki nicht erreichten (Az. 1 O 114/24).
Sie waren eigenen Angaben zufolge um 4 Uhr morgens am Flughafen angekommen und hatten nach der Gepäckaufgabe direkt die Handgepäck- und Personenkontrolle aufgesucht. Die Kontrolle habe jedoch so lange gedauert, dass sie den Abflug um 5.45 Uhr verpassten. Auch andere Passagiere hätten diesen Flug verpasst, so der Kläger.
Zwei bis drei Stunden vor Flugbeginn am Flughafen sein
Das Gericht entschied jedoch, dass der Mann keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Nach den Empfehlungen des Flughafens und der Fluggesellschaften hätte er sich zwei bis drei Stunden vor dem geplanten Abflug einfinden müssen. Tatsächlich war er aber erst 1 Stunde und 45 Minuten vorher eingetroffen und musste in dieser Zeit auch noch das Gepäck aufgeben.
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Die Behauptungen des Klägers, dass die Abfertigung der Fluggäste "langsam und schleppend" verlaufen sei und die Sicherheitskontrolle zu knapp besetzt gewesen sei, konnten nicht ausreichend bewiesen werden. Das beklagte Land wies die Vorwürfe zurück und erklärte, es sei zu keinem Zeitpunkt zu Staus von Passagieren gekommen. Zudem sei kein weiterer Fluggast bekannt, der den Flug verpasst habe.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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