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Pressemitteilung vom 03.06.2025    

Neuer 24-Stunden-Lieferantenwechsel im Strommarkt: Was sich noch vor Pfingsten ändert

Schon ab Freitag, dem 6. Juni, wird der Lieferantenwechsel im Strommarkt in Deutschland deutlich beschleunigt. Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass Anbieterwechsel künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein müssen. Diese Regelung bringt sowohl für Mieter als auch für Hausverwaltungen wichtige Neuerungen mit sich.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Mainz. Nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur (BK6-22-04) wird ab dem 6. Juni der werktägliche 24-Stunden-Lieferantenwechsel - kurz LFW24 - im deutschen Strommarkt verbindlich eingeführt. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert über die Auswirkungen dieser neuen Regelung auf Hausverwaltungen, Eigentümer und Mieter.

Mit der Einführung des LFW24 entfallen die bisherigen Fristen von sieben bis zehn Werktagen für den Lieferantenwechsel. Stattdessen muss dieser Prozess innerhalb von 24 Stunden digital und automatisiert abgewickelt werden. Die Identifikation der Verbrauchsstelle erfolgt ausschließlich über die Marktlokations-ID. Sollte diese dem Kunden nicht vorliegen, ist der zuständige Netzbetreiber verpflichtet, sie innerhalb von zwei Stunden bereitzustellen.

Keine Unterscheidung mehr zwischen Umzug und Lieferantenwechsel
Rückwirkende Änderungen, etwa nach verspäteter Ein- oder Auszugsanzeige, sind nicht mehr zulässig. Ebenso entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Einzug, Auszug und Lieferantenwechsel. Alle Prozesse werden vereinheitlicht und softwaregestützt durchgeführt, was eine tagesgenaue Abrechnung ermöglicht. Bis zum 6. Juni müssen alle beteiligten Unternehmen - insbesondere auch Hausverwaltungen - ihre Abläufe, IT-Systeme und Datenstruktur angepasst haben.

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Umsetzung des 24-Stunden-Wechsels verpflichtend
Die Verantwortung für den Datenfluss liegt künftig bei den jeweiligen Marktpartnern. Auch Hausverwaltungen sind davon betroffen, etwa bei Mieterwechseln, Eigentumsübergängen oder Vertragsverhandlungen zum Allgemeinstrom. Dr. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS, betont: "Der LFW24 bringt Schnelligkeit, digitale Prozesse und klare Verantwortlichkeiten in die Energiebeschaffung. Das betrifft auch Immobilienverwaltungen."



Wichtige Punkte für Immobilienverwaltungen und Mieter:
- Zählerstände müssen beim Ein- und Auszug tagesgenau dokumentiert und digital an die Vertragspartner übermittelt werden.
- Neue Mieter müssen spätestens am Tag des Einzugs einen gültigen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, um nicht automatisch in die teurere Grundversorgung zu fallen.
- Jede Verbrauchsstelle muss eindeutig identifizierbar sein, insbesondere durch eine korrekt gepflegte Marktlokations-ID.
- Allgemeinstromverträge können werktags innerhalb eines Tages angepasst oder gewechselt werden, sofern Vertragslaufzeiten eingehalten und vollständige Stammdaten vorliegen.
- Bei Eigentümerwechseln kann sofort ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Digitale Systeme werden immer wichtiger
Mit der Einführung des LFW24 wird die Bedeutung digitaler Systeme in der Immobilienverwaltung weiter gestärkt. Smart-Meter-Systeme ermöglichen künftig tagesgenaue Verbrauchsdaten, was die Abrechnung erleichtert und das Controlling von Energieeffizienzmaßnahmen verbessert. Weiterhin sinken die Transaktionskosten für Anbieterwechsel und Tarifoptimierungen. Dr. Oliver Martin rät Verwaltern: "Prozesse prüfen, Datenlücken schließen, notwendige Softwarelösungen implementieren und sich mit Energielieferanten, Netzbetreibern sowie IT-Dienstleistern abstimmen." (PM/Red)



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