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Nachricht vom 29.05.2025    

Versteuerung von BTC & Co: Sind Krypto-Gewinne steuerfrei nach einem Jahr?

RATGEBER 18+ | Hinweis: Dieser Artikel ist für ein erwachsenes Publikum bestimmt und behandelt Themen (beinhaltet ggf. Links), die sich an Personen ab 18 Jahren richten. Dieser Artikel stellt keinerlei Finanz- oder Anlageberatung dar. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen qualifizierten Experten. Bitcoin kaufen, abwarten, ein Jahr lang nichts tun und dann steuerfrei verkaufen? Klingt zu schön, um wahr zu sein, ist es aber nicht. Zumindest nach aktuellem Stand. Wer sich früh mit Kryptowährungen beschäftigt hat, konnte mit dieser simplen Strategie beachtliche Gewinne einstreichen und dabei dem Finanzamt freundlich zuwinken.

Symbolfoto (KI generiert)

Wer denkt, ein Wallet mit zwanzig Token sei schon unübersichtlich, hat vermutlich noch nie versucht, die steuerliche Seite dieser digitalen Wundertüten zu durchblicken. Gut also, dass sich zwischen Gesetzesbuch und Blockchain langsam eine klare Linie abzeichnet. Oder sagen wir: ein halbwegs erkennbares Muster.

Wann gelten Krypto-Gewinne in Deutschland als steuerfrei und wann nicht?
Der Schlüsselbegriff im Steuerdeutsch: „private Veräußerungsgeschäfte“. Darunter fällt auch der Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Dogecoin, zumindest dann, wenn sie nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit gehalten werden. Wer also nicht hauptberuflich Coins flippt oder professionelle Handelsstrukturen aufgebaut hat, darf sich dem Privatbereich zurechnen.

Innerhalb dieses Rahmens gilt: Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Das ist kein Trick und keine Grauzone, sondern gesetzlich abgesegnet. Wer also seine Coins brav liegen lässt, kann sie nach einem Jahr ohne steuerliche Konsequenzen verkaufen.

Alles darunter ist steuerpflichtig und zwar zum ganz persönlichen Steuersatz. Es wird also nicht pauschal mit der Abgeltungssteuer abgerechnet wie bei Aktien, sondern ganz individuell. Je nach Einkommenssituation kann das deutlich schmerzhafter sein.

Die Berechnung ist dabei simpel. Verkaufspreis minus Anschaffungskosten ergibt den Gewinn. Transaktionsgebühren dürfen abgezogen werden. Klingt überschaubar, wird aber bei häufigem Handel oder mehreren Wallets schnell zur Geduldsprobe. Während neue Coins täglich auf den Markt gespült werden und Launchpads boomen, lohnt sich auch ein Blick auf einige beste Plattformen für Token Launches, denn viele Anleger steigen genau an diesem Punkt ein, mit der Hoffnung auf steuerfreie Gewinne später.

Die Einjahresfrist bleibt weiter bestehen
Die Steuerfreiheit nach einem Jahr ist ein Relikt aus einer Zeit, in der der Gesetzgeber mit Bitcoin noch wenig anfangen konnte. Doch je mehr Kapital in Richtung Krypto fließt, desto größer wird auch das Interesse, an diesen Gewinnen mitzuverdienen.

Kein Wunder also, dass in der Vergangenheit mehrfach über eine Abschaffung der Einjahresfrist diskutiert wurde. Die SPD zum Beispiel machte sich stark dafür, Krypto-Gewinne dauerhaft steuerpflichtig zu machen, ganz gleich, wie lange man sie hält.

Das Ziel: Kryptowährungen sollten nicht besser behandelt werden als andere Anlageformen. Argumentiert wurde mit Steuergerechtigkeit und Missbrauchsprävention. Schließlich könne man so Kursgewinne steuerfrei einstreichen, während andere für jeden Cent aus ETFs oder Aktien zur Kasse gebeten würden. Doch all das blieb, vorerst, Theorie. Das Bundesfinanzministerium hat 2022 in einem offiziellen Schreiben klargestellt, dass an der Einjahresfrist nicht gerüttelt wird.

Auch ab 2025 bleibt es dabei. Steuerfreie Veräußerungen nach Ablauf von zwölf Monaten sind weiterhin möglich. Für viele ein Segen. Für andere ein Grund, ganz genau hinzuschauen, denn die Diskussion ist noch lange nicht vom Tisch.

Was passiert, wenn Kryptowährungen gestakt, verliehen oder genutzt werden?
Staking, Lending, Liquidity Mining. Drei Begriffe, die zeigen, dass Krypto längst mehr ist als reines Kaufen und Verkaufen.

Wer beispielsweise Ethereum stakt oder Coins verleiht, verliert nicht die Chance auf eine steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr. Die Frist bleibt bestehen. Das ist ein klares Signal und eine Erleichterung für alle, die ihre Assets produktiv einsetzen wollen.

Anders sieht es allerdings bei den Erträgen selbst aus. Zinsen aus dem Verleih oder Belohnungen aus dem Staking sind nicht steuerfrei. Sie gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen und müssen entsprechend versteuert werden, egal, wie klein oder groß sie ausfallen. Wer also fleißig Rewards sammelt, sollte sie in der Steuererklärung nicht unter den Tisch fallen lassen.

Steuerfrei, aber nur bei Einhaltung der Freigrenze von 1.000 Euro
Auch wer weniger als ein Jahr hält, kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei davonkommen. Die Rede ist von der sogenannten Freigrenze. Seit 2024 liegt diese bei 1.000 Euro. Zuvor waren es lediglich 600. Solange der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter dieser Grenze bleibt, wird keine Steuer fällig.

Aber Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird die 1.000-Euro-Marke überschritten, auch nur um ein paar Cent, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Keine Bagatellgrenze, kein Abschlag. Alles oder nichts. Zudem gilt diese Regelung nicht nur für Kryptowährungen, sondern auch für andere private Verkäufe, etwa von Sammlerstücken oder Edelmetallen. Wer also neben Bitcoin auch noch Goldbarren oder seltene Münzen veräußert, sollte die 1.000 Euro nicht aus dem Blick verlieren.

Tausch ist nicht gleich Aufbewahrung
Viele glauben, dass nur der Verkauf gegen Euro steuerlich relevant sei. Ein Irrtum, der teuer werden kann. Auch der Tausch von Kryptowährungen untereinander gilt als Veräußerung, steuerlich gesehen. Wer also Bitcoin gegen Ethereum tauscht oder USDT in Solana konvertiert, löst ein steuerpflichtiges Ereignis aus. Die Frist spielt auch hier eine Rolle: unter einem Jahr wird’s steuerpflichtig, drüber bleibt es steuerfrei.

Genauso verhält es sich, wenn man Coins als Zahlungsmittel einsetzt. Die Pizzabestellung mit BTC ist romantisch, aber aus steuerlicher Sicht ein Verkauf. Zur Gewinnermittlung wird in Deutschland das FIFO-Prinzip verwendet. „First In, First Out“. Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Wer regelmäßig einkauft und verkauft, muss hier genau nachhalten, welcher Kauf welchen Verkauf bedient. Viele Wallets machen das nicht automatisch. Ein Fehler in der Dokumentation kann später schwer wiegen.

Mining, Airdrops und Staking-Einnahmen im Fokus
Nicht alle Kryptoeinnahmen fallen unter das Privileg der Einjahresfrist. Erträge aus Mining, Staking, Lending oder Airdrops werden anders behandelt. Hier greift nicht das Modell des privaten Veräußerungsgeschäfts, sondern die Zuordnung als Einkünfte aus sonstigen Leistungen, oder im schlimmsten Fall als gewerbliche Einnahmen.

Das bedeutet: steuerpflichtig ab dem ersten Euro. Der Wert der erhaltenen Coins wird zum Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahme gewertet. Der Kurs an genau diesem Tag entscheidet, nicht der Verkaufszeitpunkt.

Wer später verkauft, darf sich zwar auf die Einjahresfrist berufen, aber der ursprüngliche Zufluss wurde bereits besteuert. Eine doppelte Prüfung lohnt sich also. Und wer glaubt, mit einem kostenlosen Airdrop auch steuerlich davonzukommen, sollte sich besser nicht zu früh freuen.

Lückenlose Dokumentation als Grundlage jeder steuerlichen Bewertung
Ohne Beleg kein Verständnis. Ohne Verständnis kein Mitleid vom Finanzamt. Wer in Krypto unterwegs ist, braucht ein System und zwar ein gutes. Transaktionen müssen nachvollziehbar sein: Kaufdatum, Kurs, Gebühren, Wallet-Adresse. Klingt banal, wird aber bei zehn Plattformen und fünf Wallets schnell zur Mammutaufgabe.

Hilfreich sind Tools wie CoinTracking oder Blockpit, die automatische Importe und Auswertungen anbieten. Aber auch hier gilt: blindes Vertrauen ist keine Lösung. Daten prüfen, ergänzen und sauber ablegen ist Pflicht. Wer keine Dokumentation liefern kann, wird vom Finanzamt geschätzt und das bedeutet in der Regel: zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Besonders kritisch wird es bei Coins, die über dezentrale Börsen oder private Wallets gehandelt wurden. Hier ist Eigenverantwortung alles.

Was droht bei einer Abschaffung der Einjahresfrist?
Die Einjahresfrist wirkt wie ein Geschenk aus einer anderen Zeit und genau deshalb steht sie auch immer wieder zur Debatte. Eine Abschaffung würde bedeuten: Jeder Gewinn, egal wie lange der Coin gehodlt wurde, wäre steuerpflichtig. Für langfristig denkende Investoren wäre das ein herber Einschnitt.

Deutschland könnte dadurch an Attraktivität verlieren. Andere Länder, wie Portugal, machen es längst anders. Ob die Politik diesen Standortnachteil in Kauf nimmt, bleibt offen. Wer vorbereitet sein will, sollte seine Buchhaltung ernst nehmen. FIFO-Konformität sicherstellen, Haltezeiten dokumentieren, steuerfreie Veräußerungen rechtzeitig planen. Ein Gespräch mit einem Steuerberater kann mehr bringen als die beste YouTube-Erklärung. (prm)

Hinweis zu den Risiken von Geldanlagen:
Jede Geldanlage birgt Risiken. Investieren Sie nur so viel, wie Sie bereit sind zu verlieren, und informieren Sie sich gründlich über die Anlageprodukte, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Dieser Artikel stellt keinerlei Finanz- oder Anlageberatung dar. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen qualifizierten Experten.


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