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Pressemitteilung vom 28.05.2025    

Erleichterung für Mosel-Winzer: Hubschrauber-Spritzungen bleiben erlaubt

Nach Wochen der Unsicherheit können die Winzer an der Mosel aufatmen. Ein Gericht hat entschieden, dass sie weiterhin Pilzgifte per Hubschrauber in den Steillagen verspritzen dürfen. Doch es bleibt die Frage nach den Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter.

Weinhänge an der Mosel (Fotoquelle: Pixabay)

Koblenz. Nach dem grünen Licht für Hubschrauber-Spritzungen in den Steillagen an der Mosel sind die Winzer erleichtert. "Ohne die alternativlose Bekämpfung von Pilzerkrankungen im Weinbau aus der Luft wäre die weitere Bewirtschaftung der steilen Terrassenweinberge entlang der Mosel wohl unmöglich geworden", teilte der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau in Koblenz mit.

Ein Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in Steillagen an der Mosel ist am Montag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen worden. Vorerst dürfen weiterhin Fungizide per Hubschrauber gespritzt werden, teilte das Gericht mit. "Für eine wirksame Anwendung der Fungizide in Steil- und Steilstlagen gebe es derzeit keine anderen vergleichbaren Möglichkeiten", hieß es zur Begründung. Zudem fehle es an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, ob die ausgebrachten Pflanzenschutzmittel schädliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Mosel-Apollofalters hätten.




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Entscheidung für Spritzung per Drohne steht noch aus
Aus Sicht der DUH sind die Pestizide schuld am Rückgang des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters. Man prüfe, ob gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde, hieß es von der DUH. Bislang liege aber nur eine Entscheidung zu Spritzungen per Hubschrauber vor, eine Entscheidung zu Spritzungen per Drohne stehe noch aus.

Das gerichtliche Vorgehen habe in den letzten Wochen zu großer Unruhe bei den Winzern geführt, die durch ein mögliches Verbot den Weinbau vor allem in den Steillagen in großer Gefahr sahen, teilte der Bauern- und Winzerverband weiter mit. Durch die Gerichtsentscheidung sähen sich die Winzer in ihrem Tun bestätigt.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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