Pressemitteilung vom 23.05.2025
Neue Meldefristen: Stadtwerke Neuwied warnen vor Folgen bei verspäteter Abmeldung
Eine neue gesetzliche Regelung verändert die Meldefristen in der Energiebranche. Die Stadtwerke Neuwied informieren ihre Kunden über die Auswirkungen und geben wichtige Hinweise, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.

Neuwied. Wer einen Umzug plant, sollte sich frühzeitig bei den Stadtwerken Neuwied (SWN) melden, da rückwirkende An- oder Abmeldungen ab sofort nicht mehr möglich sind. Diese Änderung resultiert aus einer neuen gesetzlichen Regelung, die die Meldefristen in der Energiebranche einschränkt. "Für unsere Kunden bedeutet das: An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich", erklärt Sven Stauf von den SWN. "Früher konnte man seine Ein- und Auszüge noch bis zu sechs Wochen nach dem Umzug bei uns melden. Das geht ab jetzt nicht mehr."
Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet, muss mit Konsequenzen rechnen. "In solchen Fällen zahlt der ausgezogene Kunde die Energiekosten des Nachmieters bis zur fristgerechten Abmeldung", erläutert Stauf. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es notwendig, den geplanten Umzug zwingend vor dem tatsächlichen Ein- oder Auszugstermin bei den SWN anzuzeigen. "Im Optimalfall sollte man uns mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe informieren, damit wir für einen reibungslosen Ablauf ohne Verzögerungen sorgen können", betont Stauf. Zudem sollten die Zählerstände am Auszugstag zeitnah nach der Wohnungsübergabe mitgeteilt werden. (PM/Red)
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