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Pressemitteilung vom 16.05.2025    

Grundsteuer bleibt stabil - Stadt Neuwied stellt Weichen für stabile Finanzen

Der Stadtrat von Neuwied hat eine Maßnahme verabschiedet, die die finanzielle Stabilität der Stadt sichern soll. Während die Grundsteuer für Wohngrundstücke unverändert bleibt, gibt es Anpassungen bei Nichtwohngrundstücken.

Stadtrat Neuwied bei der Abstimmung (Foto: Ulf Steffenfauseweh)

Neuwied. In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat von Neuwied einstimmig eine neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer B beschlossen. Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Stadt. Die zentrale Nachricht: Die Grundsteuer B für Wohngrundstücke wird nicht erhöht, während sie für Nichtwohngrundstücke angepasst wird.

Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der bundesweiten Reform der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Ohne Anpassung des bisherigen Hebesatzes hätte die Stadt Neuwied jährlich rund vier Millionen Euro an Einnahmen verloren, was den städtischen Haushalt erheblich belastet und die Handlungsfähigkeit gefährdet hätte.

Oberbürgermeister Jan Einig betont: "Nach drei Jahrzehnten defizitärer Haushalte haben wir den Turnaround geschafft und schreiben jetzt seit drei Jahren wieder schwarze Zahlen. Das muss so bleiben." Er erklärt weiter, dass die Stadt bewusst keine Erhöhung der Grundsteuer für Bürger mit Wohneigentum vorgenommen habe, da diese bereits mit gestiegenen Wohnnebenkosten konfrontiert seien.

Grundsteuer für Wohngrundstücke bleibt unverändert
Die Stadt nutzt eine gesetzliche Neuerung in Rheinland-Pfalz, die differenzierte Hebesätze für unterschiedliche Grundstücksarten ermöglicht. Während der Hebesatz für Wohngrundstücke bei 610 Prozentpunkten bleibt, steigt er für Nichtwohngrundstücke auf 1.400 Prozentpunkte. Für unbebaute Grundstücke bleibt der Satz ebenfalls unverändert. Beigeordneter und Finanzdezernent Ralf Seemann erläutert: "Geschäftsgrundstücke und andere Nichtwohngrundstücke werden durch die bundesweite Reform unverhältnismäßig entlastet, was wir damit ausgleichen."



Investitionsstau abbauen – Handlungsfähigkeit sichern
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind für die Stadt eine zentrale Einnahmequelle. Sie ermöglichen Investitionen in Schulen, Kitas, Sporthallen und andere öffentliche Einrichtungen. "Gerade beim Zustand vieler öffentlicher Gebäude ist der hohe Investitionsbedarf unübersehbar. Nur wenn wir finanziell stabil bleiben, können wir diesen Herausforderungen begegnen", so Ralf Seemann.

Die neue Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft, und die entsprechenden Grundsteuerbescheide werden in den kommenden Tagen verschickt. (PM/Red)


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