Neues Jagdrecht in Rheinland-Pfalz: Ein Kompromiss für Wald und Wild
Nach jahrelangen Diskussionen steht Rheinland-Pfalz kurz vor der Einführung eines neuen Jagdgesetzes. Die geplante Novelle soll mehr Tierschutz bieten und den durch den Klimawandel belasteten Wald unterstützen.

Mainz. Das Umweltministerium in Mainz hat angekündigt, dass das neue Jagdgesetz in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht wird. Ursprünglich war geplant, dass es bereits 2025 in Kraft tritt, nun ist der April 2027 als neuer Termin vorgesehen. Diese Verzögerung ist auf intensive Verhandlungen zwischen verschiedenen Interessengruppen zurückzuführen, darunter dem Landesjagdverband und dem Ministerium selbst.
Die Reform des Jagdrechts sieht mehrere Änderungen vor. Einer der Schwerpunkte liegt auf der Walderneuerung, die angesichts des Klimawandels notwendig ist. Dabei sollen auch neue Baumarten eingeführt werden. Sollte Wildverbiss die Entwicklung des Waldes gefährden, müssen Jäger gemeinsam mit Verpächtern Maßnahmen zur Schadensvermeidung abstimmen. Bei erheblichen Gefährdungen kann ein Mindestabschussplan festgelegt werden. Auch die Jagd auf nicht heimische Arten wie Dam- und Muffelwild soll erleichtert werden.
Im Bereich des Tierschutzes sind ebenfalls Neuerungen vorgesehen. So wird die Ausbildung von Jagdhunden mit flugunfähigen Enten verboten, ebenso wie der Einsatz von Totschlagsfallen. Zudem wird eine Hegeverpflichtung eingeführt, die Revierinhaber dazu anhält, Jungwild zu schützen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Reduzierung von Blei in der Umwelt. Geplant ist, bleihaltige Büchsenmunition innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren zu verbieten.
Die Novelle befasst sich auch mit Wildtieren in städtischen Gebieten. Hier sollen Jäger zu urbanen Wildberatern ausgebildet werden, um Kommunen und Bürger im Umgang mit diesen Tieren zu unterstützen.
Der Wolf wird ebenfalls ins Jagdrecht aufgenommen, was von verschiedenen Seiten gefordert wurde. Trotz dieser Aufnahme bleiben die Regelungen für seinen Abschuss streng. Eine ganzjährige Schonzeit gilt weiterhin, und eine Entnahme ist nur bei ernsthaften wirtschaftlichen Schäden erlaubt.
Umweltministerin Katrin Eder betont, dass der Gesetzesentwurf ein sorgfältig ausgehandelter Kompromiss sei, der die Interessen verschiedener Verbände berücksichtigt. Sollten die Pläne vom Landtag angenommen werden, müssen noch weitere Rechtsvorschriften angepasst werden. (dpa/bearbeitet durch Red)
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